Hallo in die Runde,,
ich habe eine Frage zu meiner speziellen Situation:
Ich werde das Bürgergeld nur übergangsweise benötigen, da ich bereits Aussicht auf eine neue berufliche Tätigkeit habe. Nun ist man ja scheinbar als Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, an diversen Terminen und Arbeitsvermittlungs-Maßnahmen des Jobcenters teilzunehmen. Das würde in meinem Fall keinen Sinn machen bzw. wäre ggf. sogar für meine neue Perspektive hinderlich.
Hatte schonmal jemand den Fall, dass man sich selbst aktiv um eine neue berufliche Perspektive kümmert statt an den Termine bei dem Jobcenters teilzunehmen?
Im Notfall würde ich sogar lieber die Kürzung des Bürgergeldes in Kauf nehmen, statt an für mich sinnlosen Arbeitsvermittlungs-Termine teilzunehmen. Hatte einen ähnlichen Fall schonmal jemand? Wie läuft das ab, wenn man dieser sog. Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, d.h. die Termine absagt bzw. nicht wahrnimmt?
Schöne Grüße,
Theo