• Ich beziehe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom Jobcenter.

    Nach dem Tod meines Vaters musste ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um einen Erbteil zu erhalten.

    Dieser wurde mir ausgezahlt, und ich habe diesen an das Jobcenter gemeldet.

    Nun möchten diese fast 1/2 des erhaltenen Betrages verrechnen.

    Da ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit nur 'Aufstocker' bin, erscheint mir dieser Betrag sehr hoch.

    Kann mir bitte jemand die genauen Freibeträge ( ich bin 60 Jahre alt) mitteilen?

    Vielen herzlichen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Dieser wurde mir ausgezahlt, und ich habe diesen an das Jobcenter gemeldet.

    Wann genau erfolgte der Zufluss?


    Nun möchten diese fast 1/2 des erhaltenen Betrages verrechnen.

    Damit kann man nichts anfangen. Als Einkommen? Als Vermögen? Will es Bürgergeld zurückfordern oder soll da was für die Zukunft angerechnet werden? Meinst du mit 1/2 des erhaltenen Betrages das Erbe oder das Bürgergeld?

    Da ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit nur 'Aufstocker' bin, erscheint mir dieser Betrag sehr hoch.

    ????


    Kann mir bitte jemand die genauen Freibeträge ( ich bin 60 Jahre alt) mitteilen?

    Was für Freibeträge? Einkommen? Vermögen?

    Gibt es vielleicht was schriftliches? Eine Anhörung? Einen Bescheid? Wenn ja, wäre es wahrscheinlich günstig, wenn du den mal bitte anonymisiert hochlädst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das Erbe wird mir als Vermögen angerechnet.

    Gutgeschrieben wurde mir der Betrag Anfang Dezemer 2023.

    Und es soll aus dem Erbanteil mit lfd. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verrechnet werden.

    Ich werde versuchen, den Bescheid einzustellen. ( Der übrigens mit falschem Jahr erstellt wurde ( 2022)).

    • Offizieller Beitrag

    Das Erbe wird mir als Vermögen angerechnet.

    Und wie hoch ist das Erbe? Gibt es nur dich in der Bedarfsgemeinschaft oder noch weitere Personen?

    Und es soll aus dem Erbanteil mit lfd. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verrechnet werden.

    Also für die Zukunft ab Januar 2024 soll eine Aufhebung der Leistungen nach dem SGB II erfolgen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.