Hallo zusammen!
Bin seit 2 Wochen Wohnungslos, nachdem ich den Mitaufhebungsvertrag mit meinem Vermieter unterschrieben habe.
Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld voraussichtlich bis ende Januar. Jetzt zwingt das Jobcenter, dass ich eine Postadresse eingeben muss, damit ich per Post erreichbar sein kann. Online habe ich allerdings sowas gelesen Nach der neuen Erreichbarkeitsverordnung haben Wohnsitzlose Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihr Jobcenter „einmal pro Leistungsmonat persönlich“ aufsuchen. Dabei müssen sie aber „mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist“.
Könnte jemand mir helfen und sagen, wie ich am besten damit umgehen kann?
Ich freue mich auf jede hilfsreiche Antwort und bedanke mich im voraus!
Theo