• Hallo zusammen!

    Bin seit 2 Wochen Wohnungslos, nachdem ich den Mitaufhebungsvertrag mit meinem Vermieter unterschrieben habe.

    Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld voraussichtlich bis ende Januar. Jetzt zwingt das Jobcenter, dass ich eine Postadresse eingeben muss, damit ich per Post erreichbar sein kann. Online habe ich allerdings sowas gelesen Nach der neuen Erreichbarkeitsverordnung haben Wohnsitzlose Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihr Jobcenter „einmal pro Leistungsmonat persönlich“ aufsuchen. Dabei müssen sie aber „mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist“.

    Könnte jemand mir helfen und sagen, wie ich am besten damit umgehen kann?

    Ich freue mich auf jede hilfsreiche Antwort und bedanke mich im voraus!

    Theo

    Einmal editiert, zuletzt von Theos87 (13. Dezember 2023 um 15:58)

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt überhaupt keine neue Erreichbarkeitsanordnung. Die Erreichbarkeit ist jetzt im Gesetz normiert:

    Zitat

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind. Erreichbar sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können. Ein Aufenthalt im näheren Bereich liegt vor, wenn es den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglich ist, eine Dienststelle des zuständigen Jobcenters, einen möglichen Arbeitgeber oder den Durchführungsort einer Integrationsmaßnahme im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne unzumutbaren oder die Eigenleistungsfähigkeit übersteigenden Aufwand aufzusuchen. Der nähere Bereich schließt auch einen Bereich im grenznahen Ausland ein.

    Wie du selbst lesen kannst, steht da nichts von "monatlich einmal, sondern von" werktäglich". Wenn du nachweisen willst, dass du werktäglich Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters ohne Postanschrift nachkommen kannst, musst du wohl täglich dorthin gehen. Ob das soviel schöner ist, als eine Also-Initiative oder Freunde als Adresse anzugeben und dann dort täglich nach Post zu fragen, musst du entscheiden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.