Guten Tag,
ich arbeite in einem Restaurant. Auf meiner Abrechnung stehen ca. 50-60€ monatlich als KOST (Essen und Trinken) Betrag auf der Abrechnung. Und zwar als separater Brutto Eintrag, welcher mir dann weiter unten in der Abrechnung 1 zu 1 als Netto Betrag wieder vom Arbeitgeber von meinem ausgezahltem Lohn, abgezogen wird.
Das Jobcenter berechnet zu 100% diese Einträge als Einkommen. Sprich, es wird der volle Brutto Betrag genommen und auch der volle NETTO Betrag, BEVOR der Arbeitgeber den Betrag abzieht.
Als Beispiel
715,00€ Gehalt
50,00€ Kost
Gesamt-Brutto 765,00€
Abzüge/Steuern: 128,00€
Netto: 637,00
Abzüge durch Arbeitgeber: 50,00€ Kost
Ausgezahlter Betrag: 587,00€
Das Jobcenter rechnet in diesem Beispiel 765,00€ Brutto / 637,00€ Netto als anzurechnendes Einkommen und den KOST Beitrag zu 100%.
Das "Verpflegungsgeld" bei der Arbeit angerechnet wird und das Bundessozialgericht "kostenloses" Essen als anrechnungsbar ansieht, habe ich schon im Netz gefunden, aber, es ist ja nicht "kostenlos" da es wieder abgezogen wird am Ende, und vor Gericht, wurden dann auch nur ca. 46% angerechnet, statt 100%.
Ich habe mich durch die Paragraphen gewühlt bzg. zu berücksichtigendes Einkommen, aber nichts gefunden das ich in meiner Erklärung einbinden könnte um zu widersprechen.
Ich bedanke mich vorab für jegliche Hilfe oder Info, da vielleicht jemand bereits Erfahrung mit so einem Problem hat. Danke.