Vor Antrag BG - Überschüssiges Vermögen RV

  • Hallo,

    ich möchte vor meinem Antrag auf BG mein überschüssiges erhebliche Vermögen in einen Rürup Vertrag investieren damit das JC nicht darauf zugreifen kann und ich Anspruch auf BG bekomme.

    Die vom JC meinten das wäre Illegal und ich müsste das Geld verwenden um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

    Ich bin mir nicht sicher - aber wenn ich offiziell noch keinen Antrag auf BG gestellt habe (oder diesen nochmal zurückziehe und später erneut stelle) dürfte doch nichts dagegen sprechen mein Geld in eine RV zu stecken?

    Wann ist der Stichtag dass das JC mein komplettes Vermögen feststellt - am Tag des Antrages oder ab dem ersten Tag wo ich Anspruch auf BG bekomme?

    Vielen Dank 😊

    • Offizieller Beitrag

    Wann ist der Stichtag dass das JC mein komplettes Vermögen feststellt - am Tag des Antrages oder ab dem ersten Tag wo ich Anspruch auf BG bekomme?

    Wenn der Antrag auf den Monatsersten zurück wirkt, dann ist der Monatserste ausschlaggebend.

    Dein Vermögen darfst du natürlich umschichten, diese Dispositionsmöglichkeit steht dir zu.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Nur damit ich es korrekt verstehe - also wenn ich offiziell zum 11.1.24 Anspruch auf BG haben müsste und den Antrag am 10.01.24 stelle - zählt das Vermögen Rückwirkend zum 01.01.24 ????

    • Offizieller Beitrag

    Hä? Wie kann man "offiziell zum 11.1.24" Anspruch haben? Wanderst du da erst nach Deutschland ein? Wirst du dann aus dem Knast entlassen? Exmatrikuliert? Irgendwas anderes, das einen Anspruch zwischen dem 1. und 10. des Monats ausschließt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hä? Wie kann man "offiziell zum 11.1.24" Anspruch haben? Wanderst du da erst nach Deutschland ein? Wirst du dann aus dem Knast entlassen? Exmatrikuliert? Irgendwas anderes, das einen Anspruch zwischen dem 1. und 10. des Monats ausschließt?

  • Bis zum 10.01.24 erhalte ich noch Arbeitslosengeld - ich habe am 05.12.23 vorsorglich schon mal einen Antrag auf BG gestellt - die vom JC meinten nun das mein Erspartes ab Antragstellung gilt. Aus dem Grund habe ich nun den Antrag zurückgezogen woraufhin das JC mir eine Verzichtserklärung geschickt hat, welche ich nächste Woche unterschreiben werde und an das JC zurücksende. Mein Plan ist es nun mein überschüssiges Vermögen - bis zum neuen Antrag umzuschichten in u.a Rürup Vertrag mit Einmalzahlung und den Kauf und Einrichtung von meiner neuen Wohnung welche ich im Januar offiziell beziehen werde (Trennung).

    Sollte das JC fragen haben, werde ich alles offiziell mit Rechnungen und Vertrag RV belegen können … sehe es einfach nicht ein, dass ich kein BG bekomme nur weil ich ein paar tausend Euro über der Grenze liege. Ich habe mir jeden Cent hart erarbeitet und erspart und da ich aus gesundheitlichen Gründen seit fast 2,5 Jahren in ständiger Behandlung bin und einfach nicht arbeiten konnte - finde ich dass das JC die paar Monate auch BG zahlen soll.

    • Offizieller Beitrag

    Bis zum 10.01.24 erhalte ich noch Arbeitslosengeld -

    Unrelevant. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück. Das Arbeitslosengeld für die 10 Tage ist schlicht Einkommen im Januar 2024.

    Ansonsten - und ich glaube, das wurde dir jetzt in mehreren Foren geschrieben, denn die Sachlage kommt mir doch sehr bekannt vor - ist es so, dass, solange du zuviel Vermögen hast, dieses anspruchsausschließend ist, bis es unterm Freibetrag liegt. Das gilt dann taggenau. Wenn du also 45.000 Euro Vermögen hast und am 14.1.24 davon 6.000 Euro für eine neue Küche ausgibst, hast du ab dem 15.1.24 Anspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Übrigens: nichts ist für ewig in Stein gemeißelt: vor Änderung des § 12 SGB II war Rürup nach herrschender Meinung nicht geschützt, nur Riester. Das mal als Hinweis, weil niemand weiß, was die Zukunft bringt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.