Hallo Alle,
zum 1.12. hab ich Arbeit aufgenommen, erste Lohnzahlung ist erst am 15.1.24. Bürgergeldamt stellt Zahlung im Dezember ein, sozusagen, aber was ist mit den ersten 14 Tagen im Januar? Wo ich noch kein Geld auf dem Konto habe? Wovon zahle ich Miete, Fahrkarte und Essen bis zum 14.1.24? Wenn ich mir Geld leihe steh ich im Februar vor demselben Problem... und im März ect..
Das war meine erst Frage, es kann ja nicht sein, daß ich allein vor dem Problem stehe, wie lösen das andere?
Und falls mein Arbeitgeber nen Zahlendreher oder so bei ner Eingabe gemacht hat, kommt das Geld noch später...hier gilt doch auch dies sogenannte Zuflussprinzip? Erst wenn das Geld auf dem Konto eingeht steht es mir zur Verfügung .....Oder?
2.Frage: Wer hat Vorrang, Bürgergeldzuschuss (zur Wohnung) oder Wohngeldamt? Oder darf ich mir das aussuchen?
Danke schon mal für eure Unterstützung, lg