Arbeitsaufnahme und Zahltag

  • Hallo Alle,

    zum 1.12. hab ich Arbeit aufgenommen, erste Lohnzahlung ist erst am 15.1.24. Bürgergeldamt stellt Zahlung im Dezember ein, sozusagen, aber was ist mit den ersten 14 Tagen im Januar? Wo ich noch kein Geld auf dem Konto habe? Wovon zahle ich Miete, Fahrkarte und Essen bis zum 14.1.24? Wenn ich mir Geld leihe steh ich im Februar vor demselben Problem... und im März ect..

    Das war meine erst Frage, es kann ja nicht sein, daß ich allein vor dem Problem stehe, wie lösen das andere?

    Und falls mein Arbeitgeber nen Zahlendreher oder so bei ner Eingabe gemacht hat, kommt das Geld noch später...hier gilt doch auch dies sogenannte Zuflussprinzip? Erst wenn das Geld auf dem Konto eingeht steht es mir zur Verfügung .....Oder?

    2.Frage: Wer hat Vorrang, Bürgergeldzuschuss (zur Wohnung) oder Wohngeldamt? Oder darf ich mir das aussuchen?

    Danke schon mal für eure Unterstützung, lg :)

  • Hallo,

    Das Zuflussprinzip gilt für den ganzen Monat, daher ist es zunächst egal an welchem Tag im Monat das Gehalt auf deinem Konto eingeht.

    Wirst du mit deinem Gehalt dann noch Anspruch haben?

    Am besten beantragst du für Januar 24 ein Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II.

    Wohngeld hat grundsätzlich Vorrang. Es sollte dann halt auch genug sein. Wenn das nicht reicht dann doch Bürgergeld.

  • Kannst du mir noch sagen, wo das festgelegt ist, das Wohngeld Vorrang hat? Anspruch hab ich wg Whg und Hzg... darauf würd ich liebend gern verzichten und lieber Wohngeld in Anspruch nehmen, die sind um so vieles freundlicher.

  • Der Vorrang ergibt sich aus § 12 a SGB II.

    Das Geld sollte insgesamt aber reichen. Versuche mal mit deinem künftigen Gehalt einen Bürgergeldrechner und Wohngeldrechner zu quälen. Und schau malwas rauskommt.

  • Wohngeld ist um ein vielfaches mehr...

    Fordert mich das Bürgergeldamt auf, Wohngeld zu beantragen? Ich dachte auch immer, im Bürgergeld ist Wohngeld enthalten...wär ja schön, wenn ich wechseln kann. Dann lehne ich den Anspruch ab? Er ist eh nur " vorläufiger Leistungsbeescheid"

  • Im Bürgergeld ist die Unterkunft mit drin, aber gerade vom Begriff her kein Wohngeld.

    Wohngeld hat aber auch lange Bearbeitungszeiten. Musst halt schauen wie du das hinbekommst.

    Du kannst für Januar das Darlehen beantragen und ab Februar auf Bürgergeld verzichten mit dem Hinweis das du Wohngeld beantragst.

    Ob sie dich auffordern werden? Tja, gute Frage. Müssten sie, ob es auch passiert??