Neue Wohnung (Trennung) erstmalig Bürgergeld beantragt, wegen neuer Wohnung. Wird Karenzzeit anerkannt?

  • Hallo Zusammen,

    Kurzform meiner Situation.

    Trennung vom Partner Ende November. Bürgergeld am 07.12.2023 für ab Januar 2024 beantragt (hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Wohnung in Aussicht)

    Habe am Dienstag 12.12. eine Zusage erhalten und war am 19.12. beim Jobcenter und wollte mir ausrechnen lassen, wieviel Leistungen ich dazu erhalten. Ich arbeite auf 19,5 Stunden und meine Tochter (Februar wird sie 2) geht auch nur in der Zeit zur Tagesmutter.

    Die Dame beim Jobcenter meinte, dass die Wohnung viel zu teuer ist (850 kalt) und so weiter (hier angemessen 400). Ich habe die Dame dann auf die Karenzzeit bei der Wohnung angesprochen und sie meinte das muss sie erstmal besprechen.

    Ich habe Mittwoch 27.12 wieder einen Termin weil ich dann den Mietvertrag habe.

    Habe ich kein Anrecht auf die Karenzzeit, weil ich meinen Bürgergeldantrag vorher schon gestellt habe ?

    Wenn ich jetzt schon 2 Monate dort gewohnt hätte, dann Bürgergeld beantragt hätte, wäre die Karenzzeit dann anerkannt worden?

    Wäre es sinnvoll den Antrag zu stornieren und nach Einzug nochmal zu beantragen ?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich wenigstens ein bisschen mehr Geld erhalte. Ich habe gehofft das ich ein Jahr der Karenzzeit nutzen könnte, um einen Ganztagsplatz für meine Tochter zu suchen und dann wieder Vollzeit arbeiten kann.

    Liebe Grüße und schon mal schöne Weihnachten ☺️

    • Offizieller Beitrag

    Du möchtest eine Wohnung, die doppelt so teuer ist als angemessen und die du in einem Jahr nicht mehr bezahlen kannst, selbst, wenn man bei dir die Karenzzeit berücksichtigt. Das ist doch jenseits von gut und böse. Such dir etwas, was auch bezahlbar ist.

    Wäre es sinnvoll den Antrag zu stornieren und nach Einzug nochmal zu beantragen ?

    Ein Verzicht mit dem man gesetzliche Regelungen umgehen möchte, ist nichtig. Also nein, das geht nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn ich wieder Vollzeit arbeite, kann ich mir die leisten. Hier im Kreis sind die Preise so für eine 3 ZKB Wohnung 🤷🏼‍♀️ Krippenplatz Ganztag ist bereits beantragt. Warte nur noch auf den Platz.

    • Offizieller Beitrag

    Ändert nichts daran, dass bei dir die Karenzzeit nicht greift und dass ein Verzicht daran nichts ändert. 3 ZKB für 2 Personen ist nunmal im SGB II Luxus.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Nur zu eurer Info.

    Die Karenzzeit greift doch bei mir, da ich noch keine Leistungen erhalte.

    Die Wohnung wurde komplett beim Bedarf angerechnet mit 950 Euro.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast du einfach nur Glück gehabt. Sitzen ja nicht nur bestens geschulte Mitarbeiter in den Jobcentern. Andererseits habe ich so meine Zweifel, dass das Jobcenter das jetzt extra für dich an Weihnachten entschieden hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.