Hallo Zusammen,
Kurzform meiner Situation.
Trennung vom Partner Ende November. Bürgergeld am 07.12.2023 für ab Januar 2024 beantragt (hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Wohnung in Aussicht)
Habe am Dienstag 12.12. eine Zusage erhalten und war am 19.12. beim Jobcenter und wollte mir ausrechnen lassen, wieviel Leistungen ich dazu erhalten. Ich arbeite auf 19,5 Stunden und meine Tochter (Februar wird sie 2) geht auch nur in der Zeit zur Tagesmutter.
Die Dame beim Jobcenter meinte, dass die Wohnung viel zu teuer ist (850 kalt) und so weiter (hier angemessen 400). Ich habe die Dame dann auf die Karenzzeit bei der Wohnung angesprochen und sie meinte das muss sie erstmal besprechen.
Ich habe Mittwoch 27.12 wieder einen Termin weil ich dann den Mietvertrag habe.
Habe ich kein Anrecht auf die Karenzzeit, weil ich meinen Bürgergeldantrag vorher schon gestellt habe ?
Wenn ich jetzt schon 2 Monate dort gewohnt hätte, dann Bürgergeld beantragt hätte, wäre die Karenzzeit dann anerkannt worden?
Wäre es sinnvoll den Antrag zu stornieren und nach Einzug nochmal zu beantragen ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich wenigstens ein bisschen mehr Geld erhalte. Ich habe gehofft das ich ein Jahr der Karenzzeit nutzen könnte, um einen Ganztagsplatz für meine Tochter zu suchen und dann wieder Vollzeit arbeiten kann.
Liebe Grüße und schon mal schöne Weihnachten ☺️