- Offizieller Beitrag
Ich habe oben bereits versucht die Wahrheit möglichst kurz aufzuschreiben.
Aber dann braucht man doch nicht fragen, was man schreiben soll.
Stehen mir keine Leistungen zu, weil meine Eltern dazu fähig sind mich zu versorgen?
Es gibt noch den § 9 Abs. 5 SGB II, der lautet:
"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Ob man das bei dir anwendet und was dabei rauskommt, kann dir auch niemand sagen.