Falsche Angabe gemacht + Frage

  • Guten Tag,

    mir ist leider jetzt erst im Zuge meines Weiterbewilligungsantrags (Bürgergeldbezieher seit August 23) aufgefallen, dass ich im Erstantrag eine falsche Information zur Berechnung meines Anspruchs eingetragen habe. Und zwar habe ich im Bewilligungsbescheid, weil ich seit August Auszubildender bin, 923€ Bruttoeinkommen eingetragen, dort stehen 923€ aber auch als Nettoeinkommen und demnach war mein Anspruch seit August ein viel zu niedriger. Mein Nettoeinkommen beträgt nämlich 715€. Das habe ich dummerweise nicht gesehen und die Summe meines Anspruchs schien mir bis vor kurzem auch plausibel, weil ich es nicht großartig hinterfragt habe.

    Nun möchte ich Mittwoch beim Jobcenter anrufen und um Richtigstellung sowie Nachberechnung bitten. Ausbildungsvertrag mit Einkommen etc. ist alles im Erstantrag beiliegend, lediglich dieser Brutto-Netto-Fehler blieb mir unentdeckt, warum auch immer.

    Würde ich da mit einer Nachzahlung rechnen können, wenn ich mich zwischen den Feiertagen noch drum kümmere? Mir ist außerdem kein Weiterbildungsgeld gezahlt worden, dieses kannte ich bis vor wenigen Tagen auch noch nicht, weil mir das alles erst im Zuge medialer Aufklärung zugekommen ist und weil mein Folgeantrag in der Mache ist.

    Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen und habt hilfreiche Tipps, wie ich mich zu verhalten habe. Darüber würde ich mich jedenfalls sehr freuen.

    Viele Grüße,

    Nico

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich da mit einer Nachzahlung rechnen können,

    Ja.


    Mir ist außerdem kein Weiterbildungsgeld gezahlt worden,

    Was für ein Weiterbildungsgeld, wenn du eine ganz normale Ausbildung machst?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke schonmal für die Antwort. Im Internet steht immer und überall, dass alle Kunden des Arbeitsamtes und Jobcenters bei allen möglichen Weiterqualifizierungen Gelder bekommen. Auch und erst recht für Ausbildungen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Internet steht viel, wenn der Tag lang ist. Maßgeblich ist, was im Gesetz steht. Und das lautet:

    Zitat

    (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen,

    § 87a SGB 3 - Einzelnorm

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Alles klar, vielen Dank. Ehrlich gesagt finde ich diese Weiterbildungsgeld-Geschichte in dieser Form aber recht dämlich gestaltet. Dann bekommt man also für eine Ausbildung vom Amt Geld und wenn man sich selber drum kümmert aber nicht. Soll ja eh gestrichen werden zum nächsten Bundeshaushalt. Gefreut hätte es mich dennoch.

    Insoweit gibt es hier nichts weiter. Einen guten Rutsch an alle 👍

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um Motivation. Was du selbst suchst, dafür bist du auch motiviert. Insbesondere, wenn es der ganz normale Ablauf ist, also Schule, danach Ausbildung.

    Bildungsgutscheine sind für Menschen, die ggf. erst motiviert werden müssen, in späterem Alter überhaupt eine Ausbildung zu machen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.