Bürgergeld 2024. Doch 100 Prozent Sanktionen?

  • Das Arbeitsministerium hat natürlich auch Sparpläne aufgrund des Haushalts 2024 angekündigt. Leider soll damit wieder krasser nach unten auf die ärmeren getreten werden.

    Es sollen Menschen, die dauerhaft eine Arbeit verweigern das Geld komplett gestrichen werden. Somit können dann Menschen keinen Strom und keine Lebensmittel mehr bezahlen.
    Was haltet ihr davon? Irgendwo stand auch, das es eine Verschärfung bzhw Änderung des Urteil des Bundesverfssungsgericht dürfen ja nur maximal 30 Prozent sanktioniert werden.


    Jetzt soll es aber doch möglich sein, 100 Prozent zu sanktionieren. Steht so bei einem Artikel der Tagesschau : Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, in denen ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert. Ist das überhaupt richtig? Oft schreiben und behaupten Politiker ja einfach irgendwas für Gesetze, das dann am Ende überhaupt nicht stimmt.
    Beschlossen soll das ganze am 02.Januar werden.

    https://www.tagesschau.de/inland/gesells…ot%20verweigert.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn so schwer daran, das Urteil aus 2019 zu suchen und selbst zu lesen?


    Zitat

    Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

    Ich wüsste auch nicht, wo das Problem ist. Was rechtfertigt es, zu Lasten der Allgemeinheit Arbeit zu verweigern, um weiter Sozialleistungen beziehen zu können? Oder anders: betroffen werden doch nur die sein, die keinen Bock auf Arbeit haben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es werden oft genug die Menschen ausgelacht, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Jetzt wird diesen Menschen vielleicht endlich mal das Lachen vergehen. Es richtet sich ja auch nur an die Menschen, die keinen Bock auf Arbeit haben. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, dann betrifft es einen ja auch nicht.