Hallo zusammen,
seit dem 01.07.2023 gelten ja neue Freibeträge für Schüler, Studenten und Auszubildende. Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und mache aktuell eine Ausbildung. Ich erhalte seit dem 01.07.2023 auch den erhöhten Freibetrag von 520€ auf meine Ausbildungsvergütung, soweit so gut. Ich habe gestern folgenden Beitrag gelesen: https://www.buerger-geld.org/news/buergerge…ungsverguetung/
Im speziellen geht es mir um den Satz: "Entgegen anderer Angaben auf diversen anderen Seiten im Internet zum Thema Bürgergeld gilt der erhöhte Einkommensfreibetrag von 520 Euro nach § 11 Abs. 2b SGB II nicht für die Ausbildungsvergütung!"
Dieser Satz hat mich sehr verunsichert, da mir demnach der höhere Freibetrag nicht zustehen würde (laut dem Beitrag gilt der Freibetrag nur für Auszubildende welche zusätzlich einem Minijob nachgehen). Ich erhalte ja jetzt schon einige Monate den erhöhten Freibetrag und frage mich daher welche Information nun stimmt. Leider wird zu dem zitierten Satz auch keine weitere Erklärung abgegeben um nachvollziehen zu können woher die Aussage stammt. Jetzt habe ich viel recherchiert und auf der Seite von sgb2.info wird allerdings ausdrücklich folgendes geschrieben:
"Absetzbetrag für Auszubildende
Für Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gilt ein Grundfreibetrag von 520 Euro. Bis zu diesem Betrag wird die Ausbildungsvergütung nicht berücksichtigt."
Ich habe heute auch beim Jobcenter angerufen und nachgefragt, der Herr am Telefon teilte mir auch mit, dass der Freibetrag von 520€ auch für die Ausbildungsvergütung gelte.
Jetzt fragt ihr euch sicherlich: Warum fragst du dann noch hier im Forum?
Ich bin einfach sehr verunsichert und möchte nicht Monate später feststellen, dass ich die ganze Zeit viel zu viel bekommen habe und dann mit hohen Schulden darstehen. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand Anhand eigener Erfahrungen oder den Gesetzestexten erklären kann welche Aussage nun stimmt bzw. woher die Information welche ich nur bei Buerger-geld.org gefunden habe stammt, dass es nicht für die Ausbildungsvergütung gilt.
Ich danke jedem der sich die Zeit genommen hat dies zu lesen und mir zu helfen!