Tochter,36 in ETW ZU PAPA UND MAMA GEZOGEN Kein Einkommen

  • Sie hat von Buergergeld in der Eigenen Mitwohnung bis Sie durch Eigenbedarf,Obdachlos geworden ist gelebt.

    Der Bewilligungsbescheid fuer Buergergeld ist bis 04.24.

    Angemeldet ist Sie Rueckwirkend ab 17.10.23 bei Papa und Mama.

    Sie hatte keine Gueltigen Ausweis und hat seit September bei uns ein Zuhause,ohne Buergergeld.

    • Offizieller Beitrag

    Im Zuständigkeitsbereich desselben Jobcenters? Ist die zwischenzeitliche Obdachlosigkeit dort bekannt? Wenn ja, muss sie nur die neue Anschrift mitteilen. Wenn ein neues zuständig wird, wird es komplizierter, falls sie die Obdachlosigkeit bisher nicht mitgeteilt hat.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Und das alte Jobcenter hat jetzt festeweg seit Oktober gezahlt, obwohl sie schon seit September bei den Eltern gewohnt hat?

    Das wird unschön. Da sollte sie wohl schnellstens mal alles melden. Also zum neuen JC, Antrag stellen und beim alten JC den Umzug melden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Halleluja. Welche weiteren Informationen muss man denn noch wie Popel einzeln aus der Nase ziehen?! Warum hat das Jobcenter seit Juli 23 nicht gezahlt, wenn doch angeblich bis April 24 bewilligt ist?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.