Tochter,36 in ETW ZU PAPA UND MAMA GEZOGEN Kein Einkommen
-
-
Das kann man mit den wenigen Infos nicht beantworten.
-
Was hat die Tochter denn bisher gemacht bzw. von was hat sie vorher gelebt? Ist sie erwerbsfähig? Ein paar mehr Infos braucht man um die Frage korrekt beantworten zu können.
-
Sie hat von Buergergeld in der Eigenen Mitwohnung bis Sie durch Eigenbedarf,Obdachlos geworden ist gelebt.
Der Bewilligungsbescheid fuer Buergergeld ist bis 04.24.
Angemeldet ist Sie Rueckwirkend ab 17.10.23 bei Papa und Mama.
Sie hatte keine Gueltigen Ausweis und hat seit September bei uns ein Zuhause,ohne Buergergeld.
-
- Offizieller Beitrag
Im Zuständigkeitsbereich desselben Jobcenters? Ist die zwischenzeitliche Obdachlosigkeit dort bekannt? Wenn ja, muss sie nur die neue Anschrift mitteilen. Wenn ein neues zuständig wird, wird es komplizierter, falls sie die Obdachlosigkeit bisher nicht mitgeteilt hat.
-
Leider nicht im Zuständigkeitsbereich des gleichen Jobcenters
-
- Offizieller Beitrag
Und das alte Jobcenter hat jetzt festeweg seit Oktober gezahlt, obwohl sie schon seit September bei den Eltern gewohnt hat?
Das wird unschön. Da sollte sie wohl schnellstens mal alles melden. Also zum neuen JC, Antrag stellen und beim alten JC den Umzug melden.
-
Das alte Jobcenter hat seit Juli 2023 nicht gezahlt.
Zwangsvollstreckung wegen Eigenbedarf der Wohnung war am 15.09.2023,also 5 Monate ohne BG.
-
- Offizieller Beitrag
Halleluja. Welche weiteren Informationen muss man denn noch wie Popel einzeln aus der Nase ziehen?! Warum hat das Jobcenter seit Juli 23 nicht gezahlt, wenn doch angeblich bis April 24 bewilligt ist?!