5. Januar 2024 um 17:39 #1 Hallo zusammen,wenn ich einen Minijob annehme, wie sieht es dann mit der Bewerbungspflicht aus ? Besteht die weiterhin oder wie ist das geregelt ?Danke und liebe Grüsse
5. Januar 2024 um 18:11 Offizieller Beitrag #2 Wenn der Minijob reicht, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, kannst du machen, was du willst.Da das wahrscheinlich nicht der Fall ist: was denkst du, ist wohl dann die Antwort auf die Frage?