Bürgergeld, Minijob, Bewerbungspflicht

  • Hallo zusammen,

    wenn ich einen Minijob annehme, wie sieht es dann mit der Bewerbungspflicht aus ? Besteht die weiterhin oder wie ist das geregelt ?

    Danke und liebe Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Minijob reicht, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, kannst du machen, was du willst.

    Da das wahrscheinlich nicht der Fall ist: was denkst du, ist wohl dann die Antwort auf die Frage?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.