Hallo!
Ich bin Jahrgang 1960 und könnte zum 01.06. 24 nach mehr als 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings werde ich eine Netto-Rente von unter 900 Euro erhalten. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf aufstockende Grundsicherung, oder eine andere Leistung zur Hilfe zum Lebensunterhalt? Man sagt ja, wer absehbar in Grundsicherung landet, hat keinen Anspruch und sollte bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten. Aktuell beziehe ich neben mein Gehalt, habe einen Teilzeitjob, aufstockend Bürgergeld. Bei einer Miete von derzeit 570 Euro warm blieben mir dann ca.300 Euro zum Leben. Zudem habe ich 2020 leichtfertig eine Hilfsbedürftigkeit durch Eigenkündigung herbeigeführt. Ich will auch gerne weiterarbeiten, aber spätestens mit 67 Jahren endet meine berufliche Tätigkeit. Auch da werde ich auf Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen. Für die Antworten danke ich recht herzlich.
Peter Schader