Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Bürgergeldbezug in der Elternzeit.
Ich bin aktuell schwanger in der 12 Woche und arbeite normal VZ und verdiene noch ganz gut. Geplant ist nach der Geburt 2 Jahre Elterngeldplus zu beziehen (800€ wären es bei mir monatlich) und das meine Ex-Partnerin weiterhin arbeiten geht. Es wäre also keinerlei Sozialleistungen notwendig gewesen.
Leider kam es kurz nach der Schwangerschaft nun zur Trennung. Das Kind wurde über
eine Kinderwunschklinik mit Samenspende aus einer anerkannten Samenbank "gezeugt". Rechtlich gesehen gibt es also keinen Vater, der für Kindesunterhalt herangezogen werden kann. Auch die Ex Partnerin kann für Unterhalt nicht herangezogen werden, da wir uns in keiner eingetragen Partnerschaft/Ehe befunden haben.
Meine Frage wäre, gibt es den überhaupt für mich die Möglichkeit Bürgergeld zu bekommen, wenn ich bis hoffentlich zum Mutterschutz VZ arbeite und erst mit Elterngeldbezug in die Notlage gerate meine Wohnung und Lebenserhaltungskosten mehr decken zu können?
Falls ja, müsste ich lt. meiner Rechere zufolge erst alle vorgelagerten Leistungen also Elterngeldplus, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag vorab beantragen/ abgelehnt bekommen (Unterhaltsvorschuss kann man mit Samenspende nicht bekommen) bevor ich Bürgergeld beziehen kann. Würde mein Kind dann auch Bürgergeld bekommen?
Kann man mich zwingen mein Kind in die Fremdbetreuung zu geben, damit ich ab dem ersten Lebensjahr z.B TZ arbeiten gehe?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus 💗🙏