Bürgergeldantrag über 25

  • Hallo, mein Bekannter wohnt mietfrei seid ca 4 Jahren wieder bei seinen Eltern nach seiner Trennung. Er ist 54 Jahre, wollte sich Geld für ne neue Wohnung zusammen sparen, aber ist jetzt seid Ende 2020 krankgeschrieben, zu Mitte Februar läuft das Arbeitslosengeld aus. Jetzt muss er Bürgergeld beantragen.

    Nun zu meiner Frage. In Berlin ist es leider sogut wie unmöglich eine Wohnung für ihn zu finden, wir haben alles versucht, deshalb muss er bei seinen Eltern bleiben. Zählen sie mit in die Bedarfsgemeinschaft, bekommt er überhaupt Bürgergeld? Seine Eltern haben eine gute Rente und haben jetzt natürlich Sorge, dass sie für ihn aufkommen müssen.

    Danke schonmal im vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Sie unterstützen ihn ja bereits mit mietfreiem Wohnen. Die Rente müsste schon sehr hoch sein, dass sich noch weitere Unterstützungsleistungen errechnen.

    Außerdem bringt es nichts, über ungelegte Eier zu diskutieren. Er soll den Antrag stellen und abwarten.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das sollte eigentlich die Agentur für Arbeit im Rahmen des Nahtlosigkeitsverfahrens veranlasst haben. Ansonsten würde er als erkrankte Person mangels Verfügbarkeit gar kein Arbeitslosengeld bekommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Während des Krankengeldbezuges passiert da doch auch meist nichts. Erst mit ALG und Nahtlosigkeit. Aber vielleicht meldet sich die TE ja noch mal.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.