Hallo zusammen , ich bin alleinerziehend mit Halbtagsjob .Beziehe Wohngeld und Kinderzuschlag .
Habe alles daran gesetzt um aus dem Bürgergeldbezug rauszukommen .
Nun bekam ich im November 23 die NK Abrechnung für den Zeitraum 2022.
Habe auch im November direkt die Übernahme beantragt .
Heute bekam ich die Ablehnung obwohl die Nachzahlung nur aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten auflief und nicht wegen übermässigem Verbrauch .
Die Ablehnung wurde begründet , weil ich nicht im Leistingsbezug bin .
Meines Wissens gilt bei NK Nachforderungen jedoch das Monatsprinzip .
Liege ich damit richtig ?Kann man da irgendwo eine Gesetzgebung finden ?
Ich finde zwar Texte aber ohne Paragraph.
Danke schonmal im voraus für eure Antworten.