Nebenkostenabrechnung Nachzahlung

  • Hallo zusammen , ich bin alleinerziehend mit Halbtagsjob .Beziehe Wohngeld und Kinderzuschlag .

    Habe alles daran gesetzt um aus dem Bürgergeldbezug rauszukommen .

    Nun bekam ich im November 23 die NK Abrechnung für den Zeitraum 2022.

    Habe auch im November direkt die Übernahme beantragt .

    Heute bekam ich die Ablehnung obwohl die Nachzahlung nur aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten auflief und nicht wegen übermässigem Verbrauch .

    Die Ablehnung wurde begründet , weil ich nicht im Leistingsbezug bin .

    Meines Wissens gilt bei NK Nachforderungen jedoch das Monatsprinzip .

    Liege ich damit richtig ?Kann man da irgendwo eine Gesetzgebung finden ?

    Ich finde zwar Texte aber ohne Paragraph.

    Danke schonmal im voraus für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Liege ich damit richtig ?

    Ja.


    Kann man da irgendwo eine Gesetzgebung finden ?

    Rechtsgrundlage ist ganz einfach § 9 iVm § 22 SGB II. Hilfebedürftigkeit und Kosten der Unterkunft sind die im Monat fälligen Kosten, zu denen natürlich auch eine BK- oder IHK-Nachzahlung gehört. Wenn dann das Einkommen geringer ist als der Bedarf, steht die Differenz als Bürgergeld zu. Das muss natürlich nicht die komplette Nachzahlung sein.

    Ansonsten hat der Gesetzgeber für solche 1-Monatsanträge sogar eine extra Regelung für die Antragstellung in § 37 SGB II eingefügt:

    Zitat

    Wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Satz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

    Allein das zeigt bereits, dass solche Anträge zulässig sind.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.