volle Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G Mehrbedarf

  • Hallo, Ich habe seit mehreren Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und beziehe aufstockend Bürgergeld.

    Seit einigen Tagen habe ich nun auch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G der mir laut einiger Internetseiten einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% einräumt.

    Doch gibt es auch widersprechende Informationen, z.B. ist oft die Rede von 35% Mehrbedarf, aber nur in Verbindung mit einer fördernder Maßnahme. Aber es gibt dann keinen Hinweis auf die oben genannte Regelung.

    Auch alle Bürgergeld-Rechner, die ich gefunden habe, nehmen keinen Bezug auf die Schwerbehindertenausweisregelung oder wenn, dann nur auf die 35% Regel in Verbindung mit der Teilnahme an einer Maßnahme wie auch der auf des Rechners auf dieser Seite

    Ich weiß das sich mit Einführung des Bürgergeldes viele dinge geändert haben. Gehört die Sache mit Merkzeichen G dazu oder besteht diese weiter?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Bist du sicher, dass du Bürgergeld nach dem SGB II vom Jobcenter beziehst? Das könnte ja nur der Fall sein, wenn du eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommst UND mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (z.B. Ehefrau, Kind zwischen 15 und 25 Jahre) zusammenlebst.

    Falls du alleinstehend bist, kannst du eigentlich kein Bürgergeld, sondern nur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII (bei befristeter voller EM-Rente) oder Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII (dauerhafte volle EM-Rente) bekommen.

    Im SGB II gibt es einem 35%igen Mehrbedarf nicht wegen des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G, sondern wenn eine Behinderung vorliegt und Teilnahme zum Arbeitsleben nach § 49 SGB IX gewährt wird.

    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII gibt es einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgebenden Regelbedarfsstufe, wenn eine volle Erwerbsminderung UND ein Schwerbehindertenausweis / Feststellungsbescheid mit Merkzeichen G vorliegt (§ 30 Abs. 1 SGB XII).

    Schöne Grüße
    ubu

  • Hallo Ja ich habe eine befristete Rente, wegen voller Erwerbsminderung aber diese schon seit ungefähr 12 Jahren. Muss von mir immer alle 3-4 Jahre erneuert werden. Der Grund dafür ist, dass der Passus (beruht teilweise wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts) oder so ähnlich drinsteht.

    Aus meinem letzten Bürgergeldbescheid vom Jobcenter:

    "Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der §§ 20, 23 des SGB II in Verbindung mit § 20 Absatz 1a SGB II"

    • Offizieller Beitrag

    Also eine Arbeitsmarktrente. Dann ist es so, dass es einen Mehrbedarf nur gibt, wenn eine Rehamaßnahme absolviert wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.