Hallo, Ich habe seit mehreren Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und beziehe aufstockend Bürgergeld.
Seit einigen Tagen habe ich nun auch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G der mir laut einiger Internetseiten einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% einräumt.
Doch gibt es auch widersprechende Informationen, z.B. ist oft die Rede von 35% Mehrbedarf, aber nur in Verbindung mit einer fördernder Maßnahme. Aber es gibt dann keinen Hinweis auf die oben genannte Regelung.
Auch alle Bürgergeld-Rechner, die ich gefunden habe, nehmen keinen Bezug auf die Schwerbehindertenausweisregelung oder wenn, dann nur auf die 35% Regel in Verbindung mit der Teilnahme an einer Maßnahme wie auch der auf des Rechners auf dieser Seite
Ich weiß das sich mit Einführung des Bürgergeldes viele dinge geändert haben. Gehört die Sache mit Merkzeichen G dazu oder besteht diese weiter?
Vielen Dank im Voraus.