Aufforderung zu Mitwirkung bezgl. Kredit

  • Hallo,

    ich brauche eueren Rat. Und zwar habe ich Weiterbewilligung

    beantragt zum 1.1.2024 samt Kontoauszüge von letzten 3

    Monaten und diverse Unterlagen. Ich bin kein Aufstocker, sondern

    normaler Bezieher ohne Bedarfsgemeinschaft. Dies wurde bewilligt.

    Nur ist auch noch ein anderes Schreiben (s. Anhang als Fotodatei)

    , Aufforderung zur Mitwirkung eingetroffen. Ich hatte beim

    Weiterbewilligungsantrag erklärt, dass die monatlichen 300 EUR Zugänge

    auf dem Konto Verbraucherkredite sind.

    Ich habe auch diese Verträge dem Weiterbewilligungsantrag beigefügt.

    Nun aber muss ich erkären, wie ich die Rückzahlung finanziert habe.

    Tatsächlich ist der Betrag nicht hoch. Immer wenn ich am Ende des Monats

    mein Geld vom Amt bekommen habe, habe ich damit den Kredit zurückgezahlt

    und ein neues beantragt. Die Inanspruchnahme des Kredits scheint ja nach

    dem Schreiben nach kein Problem zu sein, sondern die Rückzahlung. Eigentlich

    ist das ganz transparent in den Kontoauszügen zu sehen, sowohl die Entgegen-

    nahme des Betrags als auch die Rückzahlung. Was soll ich diesem Schreiben

    antworten? Und welche Nachweise?

    • Offizieller Beitrag

    Niemand weiß, on wem und warum du irgendwelche Darlehen erhältst und wie du sie nun tatsächlich zurück zahlst. Eine vernünftige Antwort ist daher gar nicht möglich.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Gar nicht, siehe Regeln des Forums.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.