Strompauschale Unterteilung HT/NT nicht möglich

  • Hallo,

    bisher hatte der Stromanbieter die monatliche Pauschale in NT/HT aufgeschlüsselt,

    womit ich im Antrag den Heizstrom angeben konnte.

    Bin nun umgezogen, in der Wohnung ist ein digitaler Zähler,

    der Stromanbieter, EON , teilt mit mit, das die Pauschale von 140 €/Mon.

    nicht unterteilt werden kann, das wäre bei den neuen Zählern nicht möglich.

    Hat ihr jemand Erfahrung?

    • Offizieller Beitrag

    Falls die Wohnungen etwa gleich groß sind, nimmst Du Deinen vorherigen NT/HT Verbrauch oder Abschlag, rechnest die Prozente am Gesamtabschlag/Verbrauch für NT aus und das Ergebnis nutzt Du für die Unterteilung.

    Wird hier bei uns auch so gehandhabt.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Danke für die Antwort,

    Das ist bei mir leider nicht anwendbar,

    aus verschiedenen Gründen.

    Aber dann stimmt es also,

    dass die Anbieter keine Unterteilung

    der Pauschale machen können?

    • Offizieller Beitrag

    M. E. n. hat Nachttarif und Tagtarif sowieso nichts damit zu tun, mir welchem Strom gerade geheizt wird.

    Wenn nicht klar ist, welcher Anteil auf Heizkosten entfallen, empfehle ich meinen Kollegen immer, den Anteil an Strom im Regelsatz vom Abschlag anzuziehen und den Rest als Heizkosten zu gewähren.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.