Bürgergeld und Ausbildung

  • Guten Abend,

    wir sind eine 4-köpfige Familie und erhalten derzeit aufstockend Bürgergeld (Elternzeit).

    Mein Mann hat eine Vollzeitstelle und bei einer anderen Firma ein super Angebot bekommen, eine Ausbildung zum KfZ Mechatroniker verkürzt auf 2,5 Jahre zu machen. Danach würde er unbefristet übernommen werden mit super Einstiegsgehalt.

    Meine Frage nun:

    Könnte das Jobcenter die Ausbildung, aufgrund geringerem Einkommen, untersagen? Mein Mann ist 37 und hat damals schon (vor 20 Jahren) eine Ausbildung abgeschlossen.

    Im Internet kann ich dazu nichts finden.

    • Offizieller Beitrag

    Was hat er gelernt, als was arbeitet er akutell und was verdient er damit? Und was wäre das spätere "Supergehalt" (Mechatroniker ist jetzt m. W. n. auch nicht der bestbezahlteste Beruf)?

    Verbieten kann das Jobcenter das nicht. Allerdings kann es feststellen, dass die Erhöhung der Hilfebedürftigkeit sozialwidriges Verhalten darstellt und Kostenersatz (Erstattung des Bürgergeldes) verlangen.

    Wie lange geht deine Elternzeit noch? Wenn du wieder arbeitest und er die Ausbildung macht, reicht dann euer Einkommen aus, dass ihr eventuell kein Bürgergeld mehr benötigt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Er ist gelernter Einzelhandelskaufmann.

    Da ist er aber schon länger raus.

    Aktuell arbeitet er als Mitarbeiter der Fuhrparkverwaltung.

    Verdient jetzt nach Stunden so um die 1700-1800 Netto.

    Als Kfz Nechatroniker wenn er ausgelernt ist so ca. 2300-2400 Netto.

    Ich kann meine Elternzeit um ein Jahr verkürzen, wenn die Betreuung sichergestellt ist.

    Theoretisch wären wir nicht im Bezug wenn ich jetzt nicht in Elternzeit wäre, da wir beide berufstätig sind.

    • Offizieller Beitrag

    In den erlernten Beruf sollte er aber recht schnell wieder einfinden. Und der ist lt. Stepstone nicht schlechter bezahlt als ein Kfz-Mechatroniker.

    Wie gesagt: er kann das machen, riskiert aber einen Kostenersatzanspruch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.