Hallo,
mein Anliegen ist eigentlich im Artikel https://www.buerger-geld.org/news/buergerge…eit-zu-beachten (Wie wirkt sich eine Hochzeit auf den Bürgergeld-Bezug aus?) schon beantwortet. Allerdings zweifle ich an der Richtigkeit des Artikels.
Ausgangssituation: Ich bin alleinerziehend und berufstätig, sie hat zwei Kinder und bekommt Bürgergeld, wir wohnen nicht zusammen. Angenommen wir würden heiraten und noch nicht zusammenziehen (bei der angespannten Wohnungslage und Preisen würde es lange dauern bis wir was passendes finden würden). Würde sie durch die Heirat ihren Bürgergeld-Anspruch sofort verlieren (ich verdiene sehr gut, allerdings nicht so gut, dass ich zwei separate Haushalte finanzieren kann)? Oder erst nachdem wir zusammengezogen sind, wie es im Artikel beschrieben ist?