Guten Tag,
ich hatte für ab September 2023 Bürgergeld beantragt. Dann habe ich für zwei Wochen eine Arbeit als Weinleser aufgenommen, was ich beim Jobcenter mitgeteilt hatte. Ich wurde aber erst im Oktober bezahlt, die Bearbeitung im Weingut etwas gedauert hat.
Aus diesem Grund wurde mein Antrag auf Bürgergeld zuerst verschoben auf Oktober (Da ich ja im September nicht mehr arbeitslos war) und dann für Oktober abgelehnt, da ich meinen Lohn im Oktober erhalten habe und daher keinen Anspruch habe.
D.h. für mich, dass ich im September ca. 1200€ Netto durch die Arbeit verdient habe, und im Oktober mir die Krankenkasse selber zahlen muss (ca. 180€), also insgesamt ca. 1000€ Netto zur Verfügung hatte (was allerdings nicht mal meine Miete für zwei Monate deckt). Hätte ich im September nicht gearbeitet und nur Bürgergeld bezogen, dann hätte ich 502€ Bürgergeldssatz + ca. 500€ Mietskosten erhalten und die Krankenkassenbeiträge wären mir bezahlt worden. Also ingesamt ca. 2000€ zur Verfügung gehabt.
Für die Ablehnung zum Bescheid für Oktober hatte ich Widerspruch gestellt, da wenn ich für Oktober keinen Anspruch habe, ich zumindest für September einen Anspruch haben sollte. Allerdings wurde mir das als unbegründet abgelehnt, da sich der Bescheid nicht auf dem Monat September bezogen hat. Für September habe ich noch keinen Bescheid erhalten, habe aber wenig Hoffnung, dass es positiv sein wird, da ich ja gearbeitet habe.
Gibt es etwas, was ich tun kann? Oder kann ich nur daraus lernen, dass sich arbeiten nicht lohnt, da ich ohne Arbeit das doppelte an Geld gehabt hätte?
Viele Grüße