BG unter 25 im Familienhaushalt

  • Guten Morgen,

    folgende Situaution:

    Mein Sohn (23) wohnt noch bei uns im Elternhaus. Durch diverse "gesundheitliche" Umstände, musste er seine letzte Ausbildung

    vorzeitig abbrechen. Bekam danach ALG1. Nach dem ALG1 wurde ihm BG verweigert, da er ja zu Hause bei den Eltern wohnen kann (soll),

    die ja arbeiten gehen. Bis hier hin verstehe ich es noch.

    Jetzt ist es soweit, dass er 23 geworden ist und somit aus der Familienversicherung der Krankenkasse "fliegt" und sich selbst freiwillig versichern muss.

    Die Krankenkasse verlangt von ihm 240 EUR pro Monat, die er überhaupt nicht hat. Er hat im Moment lediglich einen Minijob in dem er knapp 230 EUR verdient.

    Solange er also in keinem sozialvers.pflichtigen Verhältnis ist, muss er ca. 3000 EUR im Jahr zahlen nur für Krankenversicherung!!

    Ich frage mich wie das gehen soll. Sollen nun auch dafür die Eltern aufkommen??? Irgendwas läuft hier doch falsch...

    Es sei noch erwähnt, dass unser Sohn schwer vermittelbar ist und es nicht an "keine Lust" liegt, dass er keine Anstellung bekommt.

    LG

  • Hat dein Sohn einen Schwerbehindertenauswweis aufgrund der gesundheitlichen Probleme? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, aufgrund der Behinderung auch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben und z.B. auch weiter Kindergeld zu bekommen, und zwar wenn das Kind nicht in der Lage ist, aufgrund der Behinderung den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

    Ansonsten fällt mir noch folgendes ein: Warum macht er nicht eine durch die Agentur für Arbeit geförderte außerbetriebliche Ausbildung? Eventuell auch als sogenannter Teilnehmer in einer Rehamaßnahme (gibt da je nach Behinderung spezielle Bildungsträger, z.B. sog. Berufsbildungswerke)? Dann ist das Problem mit der Krankenversicherung erledigt und er hätte die Chance auf eine abgeschlossene Ausbildung. Da sollte er sich mal bei der AA erkundigen, die haben extra Rehaberater sofern er in diesen Personenkreis fällt.

  • hi

    das Thema mit dem außerbetrieblichen Ausbildung haben wir schon durch. Die REHA-Abteilung hat da nicht wirklich geholfen, da man ihn

    in "normale" Ausbildung stecken wollte. Die letzte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk wurde auf anraten des Träger vorzeitig beendet.

    Danach fiel er ins ALG1.

    Schwerbehinderung kommt vermutlich nicht in Frage, da es sich eher um eine "geistige" Behinderung handelt, er ist Grenzgänger in den Bereichen Asperger-Syndrom und Autismus und hat seit Kind auf eine Lernbehinderung... alles sehr schwierig.

    Was mir selbst noch einfiel, war ein freiwilliges soziales Jahr. Sofern man ihn da nimmt... so wäre er von der Straße weg , hätte etwas Einkommen, die Krankenkasse wird bezahlt und er hätte vermutlich sogar wieder Anspruch auf Kindergeld.

    • Offizieller Beitrag

    Für Kindergeld reicht bereits, dass er ausbildungssuchend gemeldet ist, denn da ist die Altersgrenze 25. Ansonsten ist ja die letzte Ausbildung gescheitert, die Rehaabteilung müsste also jetzt durchaus auch andere Wege suchen. Er sollte sich also umgehend wieder zur Berufsberatung begeben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.