Hallo Community
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin seit Monaten kontinuierlich krankgeschrieben wegen therapieresidenzen schweren Depressionen und Angststörungen. Mein SB weiss, dass ich schwer erkrankt bin. (An meinem letzten Termin bei ihm habe ich nur geheult, konnte kaum kommunizieren)
In meinem Kooperationsplan steht unter meinen Pflichten:
"Aktive Mitwirkung bei der qualitativen Feststellung der aktuellen Erwerbstätigkeit und Arbeitsfähigkeit durch Einreichung aktuellen Unterlagen und Befunde und Besprechung mit den behandelnden Fachärzten"
Ziel des Kooperationsplan:
Klärung Erwerbstätigkeit über ein Gutachten des ÄD des Jobcenters mit dem Ziel konkrete Anhaltspunkte für eine Heranführung in Arbeit zu bekommen, bspw. über Maßnahmen in den 2. Arbeitsmarkt
Wir haben uns beim letzten Gespräch so verabschiedet, dass als nächstes ein Termin für Gutachten des ärztlichen Dienstes kommt. Heute wurde ich von meinem SB aber mit anderen Plänen empfangen, ich soll an einer Maßnahme von http://www.sikos.de teilnehmen, wo irgendwelche Sozialpädagogen feststellen werden, ob ich an einem 38 stündigen Kurs teilnehmen soll oder nicht. (Auffrischung von Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften usw. ???)
Als ich mich über das Gutachten erkundigt habe, bekam ich die Antwort, es hat noch Zeit!
Frag ich, ob ich verpflichtet bin an diesen Maßnahme-Termin teilnehmen zu müssen? Ich bin in den kommenden 6 Wochen krankgeschrieben, Termin wäre in zwei Wochen.
Ich bin für Eure Antworten sehr dankbar