Elterngeld und Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    Ich bin aktuell in der 31.SSW und würde ab Juni für 12 Monate in Elternzeit gehen (Elterngeld ca. 1.380,00€). Währende dieser Zeit will mein Mann VZ weiterarbeiten ( ca.3100,00€ brutto mtl.).

    Hab ich Anspruch auf Bürgergeld?

    2. Frage: Was wäre wenn mein Mann und ich die 14 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen wollen (2 Monate der Mann und ich die restlichen 12) ?

    Bleibt der Anspruch trotzdem bestehen?

    vG

  • Ihr werdet ja automatisch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, d.h., sowohl das Einkommen deines Mannes abzüglich der Freibeträge bei Erwerbseinkommen, dein Elterngeld abzüglich eines Freibetrags von 300 € und auch das Kindergeld werden von eurem Bedarf als Einkommen angerechnet. Das müsste man sich also mal ausrechnen lassen, ob noch Anspruch besteht, wenn ihr wirklich nur die drei Personen seid, dann wahrscheinlich eher nicht. Ausgehend von euch dreien wäre euer bedarf zweimal der Regelsatz der Regelbedarfsstufe zwei plus der Regelsatz für Kinder von 0-5 Jahren plus Kosten der Unterkunft. Da wird denke ich bei eurem Einkommen kein Anspruch mehr bestehen.

  • Entschuldige bitte Vida2024_ aber wie kommt man bei einem geschätzten Netto von 2.300 Euro des Mannes und einem Elterngeld von rd 1300 Euro, also insgesamt rd 3600 Euro auf die Idee dass man einen Bürgergeldanspruch hat?

    Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern und nicht die Differenz zwischen deinem Gehalt und dem Elterngeld ausgleichen.

  • Eure Regelbedarfe sind 2 mal 506 Euro plus 357 Euro für das Kind plus die Warmmiete.

    Unabhängig von Freibeträgen kannst du selbst ausrechnen wie weit weg vom Bürgergeldanspruch ihr euch finanziell bewegt.

    • Offizieller Beitrag

    Er könnte doch sogar für die Dauer der Elternzeit in Steuerklasse 3 wechseln, dann wäre das Netto noch höher.

    Ansonsten klingt das hier irgendwie nach einem Luxusproblem.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das klingt nicht nach einem Luxusproblem, sondern an der - nicht zuletzt durch viele Medien falsch erzeugte - Wahrnehmung des "Bürgergeldes".

    Es wird nämlich häufig als Top-Wohltat des Staates dargestellt, auf das jeder Anspruch hat.

    Nein - Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe (mit 'ner schönen roten Schleife drum). Mehr nicht.

    Schöne Grüße
    ubu

    • Offizieller Beitrag

    Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe (mit 'ner schönen roten Schleife drum).

    Naja. Inzwischen ist da ganz schön was oben drauf gepackt, insbesondere, was Freibeträge, Karenzzeiten usw. angeht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.