Hallo zusammen,
Ich bin aktuell in der 31.SSW und würde ab Juni für 12 Monate in Elternzeit gehen (Elterngeld ca. 1.380,00€). Währende dieser Zeit will mein Mann VZ weiterarbeiten ( ca.3100,00€ brutto mtl.).
Hab ich Anspruch auf Bürgergeld?
2. Frage: Was wäre wenn mein Mann und ich die 14 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen wollen (2 Monate der Mann und ich die restlichen 12) ?
Bleibt der Anspruch trotzdem bestehen?
vG