Mitbewohner zieht aus - Karenzzeit

  • Hallo liebe Community,

    ich bin gerade dabei, zum ersten Mal Bürgergeld zu beantragen und wohne in einer knapp 100m2 großen Wohnung. Bis August letzten Jahres habe ich mir die Miete mit meiner damaligen Freundin geteilt.

    Nach unserer Trennung ist im November vorübergehend ein Freund eingezogen, der selber akute Beziehungsprobleme hatte. Vor wenigen Tagen (also noch im Januar) ist er wieder zurück zu seiner Freundin gezogen. Den Antrag habe ich rückwirkend für Januar gestellt.

    Gilt auch hier uneingeschränkt die Karenzzeit oder kann mir das Jobcenter auferlegen, mir einen neuen Mitbewohner zu suchen oder eine günstigere Wohnung zu finden?

    Ich würde die Wohnung gerne halten und während der des Bezuges so umbauen, dass ich eines der Zimmer über Airbnb anbieten kann.

    • Offizieller Beitrag

    Die Karenzzeit gilt. Das ist aber nur ein Jahr. Wie willst du dir danach die Wohnung leisten? Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du hoffst, dass das JC dir eine Umschulung bezahlt, also gehst du selbst von einem längeren Bezug aus. Da wird wahrscheinlich auch keine unsichere Airbnb Vermietung helfen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich lebe in einer Großstadt und kenne im Bekanntenkreis einige, die das so erfolgreich machen. Eine*n Mitbewohner*in könnte ich ja immer noch reinnehmen. Dazu ist die Wohnung im Ist-Zustand aber eher ungeeignet (sehr hellhörig). Ich plane hier u.a. eine zusätzliche Tür, die für mehr Privatsphäre sorgt. Die Airbnb-Variante würde mir zudem ermöglichen bspw. im Urlaub auch die ganze Wohnung zu vermieten. Die Umschulung, die ich anvisiert habe, dauert ca. ein halbes Jahr - ein überschaubarer Zeitraum wie ich finde. Ich bin erstmal optimistisch, dass ich nicht viel länger auf Bezüge angewiesen wäre.

    • Offizieller Beitrag

    kenne im Bekanntenkreis einige, die das so erfolgreich machen.

    Und Bürgergeld beziehen?


    Die Airbnb-Variante würde mir zudem ermöglichen bspw. im Urlaub auch die ganze Wohnung zu vermieten.

    Das könnte aber im Bürgergeld als Einnahme aus Vermietung berücksichtigt werden und nicht, wie bei der normalen Untervermietung als Senkung der unangemessenen Unterkunftskosten. Und das wird problematisch, weil die Wohnung dann immer noch als unangemessen teuer gilt.


    Die Umschulung, die ich anvisiert habe, dauert ca. ein halbes Jahr - ein überschaubarer Zeitraum wie ich finde.

    Dann ist es keine Umschulung. Eine Umschulung ist auf den Erwerb eines neuen Berufsabschlusses gerichtet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.