Rückkehr aus dem Ausland

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Ich möchte nach über 5 Jahren im Ausland nun zurückkehren nach Deutschland, vor allem aus bürokratischen, finanziellen Gründen, habe jedoch einige Fragen und möchte sie gerne erstmal hier stellen, bevor ich von den gut geschulten Mitarbeitern abgewiesen werde:

    1. Ich komme mit Kind (ca.1 Jahr) und werde vermutlich erstmal bei meiner Mama einziehen, diesbezüglich die Frage: Bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft wenn ich (38) ihr Miete zahle und quasi einen Raum bei ihr Untermiete???

    2. Ich habe nur ein portugiesisches, kein deutsches Konto, kann ich die Kontoauszüge abgeben oder wie wird das gehandhabt? Muss ich mir dann ein deutsches Konto anlegen oder kann das Geld eventuell auch an meine Mutter überwiesen werden?

    Grüße und herzlichen Dank
    SonneMondundSterne

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Im Idealfall möchte ich das BG ohne festen Wohnsitz beziehen da ich auf Dauer wieder in mein Wohnmobil ziehen und mit meinem Kinderprojekt (Verein) durch die Lande ziehen möchte. Ich weiß jedoch nicht wie sich das mit dem Leistungsbezug verhält. Kann mir da jemand einen Tipp geben?


    Herzliche Grüße

    SonneMondundSterne

    • Offizieller Beitrag

    1. Keine Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich aber eine Haushaltsgemeinschaft.

    2. Du kannst auch portugiesische Kontoauszüge abgeben, aber wahrscheinlich wird eine Übersetzung notwendig sein. Ein eigenes Konto ist grundsätzlich besser. Falls eine Folgeantragstellung notwendig ist, wird man Kontoauszüge verlangen. Und deine Mutter wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn Kontoauszügevon 3 bis 6 Monaten von ihr beim JC rumflattern.

    3. Für diese "Idee" ist meine erster Gedanke, was wohl das Jugendamt davon hält, wenn ein 1, 2, 3 etc. - jähriges Kleinkind ohne festen Wohnortsitzdurch die Gegend schippern soll. Und wie soll das mit der Arbeitssuche und generell Arbeit funktionieren? Bürgergeld ist doch keine Rente?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke.
    1. Was ist denn der Unterschied zwischen Bedarfs-& Haushaltsgemeinschaft?

    2. Ich habe vor mir wieder ein deutsches Konto zuzulegen nur ist die Frage bezüglich des erstmaligen Antrags und der gewünschten Nachweise relevant.

    3. Solange die kleine noch so klein ist, werde ich nicht arbeiten gehen sondern mein Kind betreuen und mein Kinderprojekt weiterentwickeln. Es gibt keinen Kindergartenzwang und es spricht jawohl nichts dagegen mit Kind zu reisen. Bin ich nicht die einzige. Hat also mit Rente nix zu tun, nennt sich Mutterschaft.

    Herzlichen Dank

  • Wenn du umher ziehst, dann wird wohl kein Jobcenter für dich seine Zuständigkeit feststellen können.

    Dann kannst du dir wahrscheinlich überall dort wo du bist deinen Tagessatz als Durchreisende abholen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keinen Kindergartenzwang und es spricht jawohl nichts dagegen mit Kind zu reisen. Bin ich nicht die einzige.

    Habe ich im Leben noch nicht gehört und ich lebe schon ziemlich lange und durchaus auch in der Nähe des Jugendamtes. Und daher glaube ich nicht, dass man sowas duldet.

    Wie wäre es mit arbeiten für den Lebensunterhalt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich dachte es geht hier um informative Unterstützung und nicht um Ver- oder Beurteilung. Ich habe durchaus das Recht mein Kind Vollzeit zu betreuen und benötige keinerlei Rechtfertigung dafür.

    • Offizieller Beitrag

    Die wurde dir gegeben. Inklusive des Hinweises, dass ofw mit Kleinkind in Deutschland wohl nicht funktionieren wird und man mit Bürgergeld nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Insbesondere die Regelung zur Erreichbarkeit, § 7b SGB II, solltest du dir zu Gemüte führen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Zumal man im Bürgergeldbezug dazu angehalten wird, sich einen Job zu suchen, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Natürlich muss man einen Kindergartenplatz haben. Aber man hat kein Recht sein Kind bis zur Einschulung zu betreuen und sich diese Betreuung vom Steuerzahler finanzieren zu lassen.

  • Also wenn du einem auf "Kellyfamilie" machen willst ist das dir freigestellt.

    Aber dann musst du das auch selbst finanzieren. Dann wirst du in Ruhe gelassen...

    Aber auch das Jugendamt udn Schulbehörde wird das was mitzureden haben.

    Ich weis ja nicht wie das in Portugal geregelt ist - hier wird das nicht funktionieren.

    Hannibal