Schönen Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Bürgergeld was ich bei einem Hausverkauf beachten muss.
Zur Situation:
Ich beziehe kein Bürgergeld und bin im Angestelltenverhältnis und auf der Suche nach einem Haus mit Grundstück.
Ein bekannter (nicht verwandt) besitzt ein Grundstück mit Haus, Anbau und Scheune.
Da mein bekannter jetzt mit dem Bürgergeld nichtmehr so viel besitzen darf würde er es mir gerne verkaufen und im Anbau des Hauses wohnen bleiben.
Auf Nachfrage beim Notar hieß es das die Immobilie vorerst geschätzt werden muss. Dies ist bereits passiert.
Fachwerkhaus(sanierungsbedürftig) 12.000€ Anbau 45.000€ Grundstück 42.000€ und Scheune 11.000€.
Gesamt also 110.000€.
Laut Notar darf er mir sein Anwesen nicht unter dem Verkehrswert verkaufen.
Somit kam die Idee vom Notar die Miete die er zukünftig zahlen wird mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Letztendlich kamen wir auf ca. 12 Jahre Miete (Mietkosten von 95.000€).
Somit müsste ich nur etwas 15.000€ an ihn zahlen und wäre Eigentümer.
Jetzt die Frage:
Er hätte ja jetzt ein Besitz von 15.000€ und dürfte daher Bürgergeld beantragen. Miete muss das Amt ja keine bezahlen, da er ja 12 Jahre Miete frei wohnen kann.
Ist das denn alles so machbar, so dass er auch während den 12 Jahren die er mietfrei wohnt trotzdem Bürgergeld beziehen kann?
Ich danke euch vielmals im vorraus für eure Hilfe!
Freundliche Grüße,
Lorenz