Anrechnung Arbeitsstunden als Pflegeperson

  • Moin,

    wir planen derzeit, meinen Vater als Pflegeperson für meine Großmutter (seine Schwiegermutter) im Rahmen des Pflegegrades 2 einzusetzen. Dass das Pflegegeld generell nicht als Nebeneinkommen im Rahmen des Bürgergeldes angerechnet wird, ist uns bekannt.

    Nun übt mein Vater aber bereits einen Minijob mit 10 Arbeitsstunden die Woche aus. Generell gilt ja für Nebentätigkeiten eine maximal erlaubte Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche. Wir müssen der Krankenkasse aber einen wöchentlichen Pflegeaufwand von 10 Stunden auf zwei Tage verteilt melden. Mit dem Minijob wären das also in Summe 20 Stunden die Woche.

    Frage: Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet? Oder wird es das nicht, weil es in dem Sinne ja keine Nebentätigkeit ist?

    Danke für im Voraus!

    Munter,

    de Ostfrees

    • Offizieller Beitrag

    Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet?

    Was meinst du mit "diese maximale Arbeitszeit"? Was hat der Arbeitgeber seines Minijobs damit zu tun?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Was meinst du mit "diese maximale Arbeitszeit"? Was hat der Arbeitgeber seines Minijobs damit zu tun?

    Ist es nicht so, dass man als Bürgergeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche nebentätig arbeiten darf, da man ansonsten seinen Anspruch verliert? Mit dem erwähnten Minijob (10 Stunden die Woche) und zusätzlich der Pflege (ebenfalls 10 Stunden die Woche) wären es in Summe aller Tätigkeiten ja 20 Stunden die Woche. Oder zählt die Pflege-Tätigkeit nicht nicht mit rein in diese Rechnung?

    Klär mich gerne auf, wenn ich hier grundsätzlich auf dem falschen Dampfer bin.

    • Offizieller Beitrag

    Soll das ein Witz sein? Man soll schnellstmöglich soviel verdienen, dass man gar kein Bürgergeld mehr braucht.

    Was du mit den 15h/Woche meinst, gehört wahrscheinlich ins normale Arbeitslosengeld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Moin und erstmal vielen Dank! Zu deiner Frage: Nein, das soll tatsächlich kein Witz sein. Es geht hier um eine Pflege-Situation, die eher belastend als lustig ist, und in meiner Frage auch um zeitliche Aspekt – nicht um finanzielle. Wir möchten uns an die Gesetzeslage halten und daher die Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest du erstmal klar stellen, ob es überhaupt wirklich um Bürgergeld geht und nicht um normales Arbeitslosengeld. Denn nur da erlischt der Anspruch, wenn man über 15h/Woche tätig ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.