Moin,
wir planen derzeit, meinen Vater als Pflegeperson für meine Großmutter (seine Schwiegermutter) im Rahmen des Pflegegrades 2 einzusetzen. Dass das Pflegegeld generell nicht als Nebeneinkommen im Rahmen des Bürgergeldes angerechnet wird, ist uns bekannt.
Nun übt mein Vater aber bereits einen Minijob mit 10 Arbeitsstunden die Woche aus. Generell gilt ja für Nebentätigkeiten eine maximal erlaubte Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche. Wir müssen der Krankenkasse aber einen wöchentlichen Pflegeaufwand von 10 Stunden auf zwei Tage verteilt melden. Mit dem Minijob wären das also in Summe 20 Stunden die Woche.
Frage: Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet? Oder wird es das nicht, weil es in dem Sinne ja keine Nebentätigkeit ist?
Danke für im Voraus!
Munter,
de Ostfrees