Hallo,
Antrag KdU wurde am 31.Januar 2024 gestellt. Mietbescheinigung des Vermieters lag vor.
KCA will die Kosten aber erst ab 1.3.2024 übernehmen. Muss der Mieter nun sehen, wie er den Monat Februar 2024 überbrückt?
edy
Hallo,
Antrag KdU wurde am 31.Januar 2024 gestellt. Mietbescheinigung des Vermieters lag vor.
KCA will die Kosten aber erst ab 1.3.2024 übernehmen. Muss der Mieter nun sehen, wie er den Monat Februar 2024 überbrückt?
edy
KCA will die Kosten aber erst ab 1.3.2024 übernehmen.
Gibt es dazu auch eine Begründung? Geht es dabei um einen normalen Umzug? Oder Beendigung Obdachlosigkeit? Doppelmiete? Bestand ohne Miete bereits Hilfebedürftigkeit und Bürgergeldbezug?
Die Informationen sind schlicht nicht ausreichend, um die Sache beurteilen zu können. Da muss schon ein bisschen mehr her.
Hallo Turtle,
Mieter hat sich von seine Frau getrennt, beide wohnen nun auf dem gleichen Grundstück in verschiedenen Wohnungen.
Dem Mieter ist es nicht zumutbar noch einen Monat bei seiner Frau zu wohnen ( sie dreht gesundheilich am Rad, hat ihn der Wohnung verwiesen.
Gut möglich dass beide in einem Jahr wieder zusammen ziehen. Ja, klingt komisch, der Verdacht des "Tricksen" kommt hoch, ist es aber nicht.
edy
Der Wohnung verwiesen? Stand er nicht im Mietvertrag?
Außerdem ist damit noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen beantwortet.
Gibt es dazu auch eine Begründung?
Doppelmiete?
Bestand ohne Miete bereits Hilfebedürftigkeit und Bürgergeldbezug?
Wo hat er tatsächlich im Februar gewohnt? Von wann ist der Mietvertrag? Von wann ist die Wohnungsgeberbescheinigung? Welches Einzugsdatum wurde dort bescheinigt?