Hallo zusammen,
Befinde mich aktuell im Studium, welches Ende Februar beendet wird. Einer Erwerbsarbeit werde ich ab Mai nachgehen (voraussichtlich). Aktuell bemühe ich mich für die Übergangszeit bis Mai um einen Job - will dennoch einen Plan B haben zur Absicherung und dafür Bürgergeld beantragen.
Habe mich von meinem Partner getrennt und ziehe demnächst zu meinen Eltern. Dass ich keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern bilde, ist mir klar. Mir würde demnach der Regelsatz für Alleinstehende zustehen.
Ich werde meinen Eltern einen Teil zur Miete dazusteuern wollen. Meine Frage ist, ob sich das auf das Bürgergeld auswirkt bzw. Ob sich das Bürgergeld dadurch erhöhen lässt?
Danke schon einmal für die Antworten und liebe Grüße