Hallo
Bin zum ersten mal hier im Forum.
Ich habe eine Frage die mit dem Bürgergeld zusammenhängt ,hoffe das ich nicht die falsche Sparte erwischt habe,
Mal angenommen eine Person lebt in so einem Gebäude :
Muss ausziehen , hat alles Notwendige gepackt und wird in ein Hotel verlegt.
Die Kosten für diese Aktion trägt der Vermieter.
Wo er nur das Notwendigste dabei hat (Klamotten, ein paar Unterlagen ,Laptop etc.).
Das Hotelzimmer selbst Besitzt keine Möglichkeit Essen selbst zu Kochen durch Kochstelle ,Miniküche etc. .
Man ist somit (mehr oder weniger) außerhalb des Hotels verdammt sich zu versorgen und man hat noch nicht mal einen Kühlschrank im Hotelzimmer (der bestehende ist defekt).
Person ist seit dem 17 Januar dort Untergebracht.
Der Vermieter übernimmt die Kosten für die Unterbringung (Frühstück Inkl.) und bezahlt noch dazu ein Tägliches Verpflegungsgeld sowie Wöchentliche Pauschale seine Wäsche zu waschen da das Hotel keinen Waschservice bietet.
Man muss also Kilometerweit ein Waschcenter aufsuchen das teuer ist.
In nächster nähe ist keines ( Hotel liegt in einer art Industriegebiet).
Die Zahlung für die Reinigung der Wäsche (Pauschale) deckt aber die Kosten für das Waschen problemlos.
Auch die zusätzliche Monatskarte (weil das Hotel nicht im der Tarifzone liegt wo man ist) wird vom Vermieter Erstattet.
Der Mieter selbst Bezieht über einen längeren Zeitraum schon Bürgergeld (vormals Hartz IV) .
Durch nicht genannte Ereignisse wurde er von einem Jobcenter auf ein anderes Verlegt (kurz davor).
Nun Will das Jobcenter (neue) die Essenspauschale auf das Bürgergeld anrechnen.
Diese wird Monatlich vom Vermieter an den Mieter auf das Konto Überwiesen.
Sogar über mehre Monate hinweg kein Bürgergeld Zahlen (2 Monate) und danach erst mit ca. 50% Verringerung die bestehende Leistung geben.
Wohnungszusage ist vorhanden Mietvertrag Unterschrieben und beim Vermieter bereits hinterlegt.
Jobcenter selbst Übernimmt die Miete.
Der Umzug findet am 1.3 statt der vom Vermieter auch Bezahlt wird.
Schlüsselübergabe der neuen Wohnung ist bereits erfolgt.
Alte kann dann nur Betreten werden wenn die Umzugsfirma anwesend ist (1.3)
Es geht hier also rein um die Leistung die Gezahlt wird vom Jobcenter.
Daher stellt sich die Frage.
Darf das Jobcenter dies machen ?
Die Verpflegungs-Zahlung ist keine durch erbrachte Leistungen sondern durch eine nicht vom Mieter verursachter Zustand.
Ebenso auch die Pauschale für das Wäsche Waschen.
Danke vorab für alle die darauf Antworten.