Hallo,
angenommen Person X macht eine Weiterbildung in Vollzeit und bekommt in diesen Monaten Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) zur Sicherung des Lebensunterhalt ausgezahlt. Nach dem Abschluss beantragt sie Bürgergeld, bis sie einen Job findet.
Nun hat Person X die Möglichkeit zusätzlich ein zinsloses KfW Darlehen für bis 3 Monate nach der Weiterbildung zu beantragen (es besteht Anspruch). Dies dient wie das Aufstiegs-Bafög zur Sicherung des Lebensunterhalts, muss aber komplett zurückgezahlt werden.
Meine Frage: würde das Darlehen dann als Einkommen berücksichtigt und auf das Bürgergeld angerechnet oder zählt es als normales Kredit ohne Einfluss auf BG?
Vielen Dank!