Hallo!
Ab diesem Monat arbeite ich in Teilzeit, mit einem Festgehalt von 1000€ Brutto.
Von diesen 1000€ werden 250€ über eine Übungsleiterpauschale gezahlt, welche vom Jobcenter nicht angerechnet werden kann.
Dementsprechend verdiene ich 750€ Brutto "hauptberuflich" und 250€ netto (weil Steuerfrei) als Übungsleiter, beides beim selben Arbeitsgeber.
Brutto verdiene ich 936,35€
Kann mir jemand erklären, wie viel mir davon bleiben wird?
Dadurch dass 250€ Übungsleiterpauschale sind, dürfte das Jobcenter dementsprechend nur 686,35€ als anzurechnendes Einkommen ansehen.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass durch die Übungsleiterpauschale die sonst üblichen 100€ Freibetrag im Bürgergeld wegfallen?
Wie würde der Rest abrechnungstechnisch gestaffelt sein?
Für gewöhnlich sieht es ja wie folgt aus:
0 - 100€ frei
101 - 520€ 20%
521 - 1000€ 30%
20% von 520€ wären 104€ und 30% von 229€ (Differenz aus 750€ Nettogehalt und 521€) wären 68,70.
Nach der Rechnung wäre das nicht anzurechnende Einkommen bei 172,70€, plus die 250€ Übungsleiterpauschale = 422,70€.
Liege ich damit richtig oder würde das ganze anders aussehen? Möchte gerne auch einfach sicher gehen, dass das JC am Ende natürlich keinen Stuss ausrechnet.