Hallo, meine Schwiegermutter ist noch keine Rentnerin und noch erwerbstätig, der Schwiegervater jedoch Renter mit einer niedrigen Rente. Also wurde uns gesagt man solle zusätzlich Bürgergeld beantragen. Das haben wir gemacht. Im Internet haben wir den Bürgergeld Rechner ausprobiert, dieser zeigt an wenn wir wir die Rente eingeben als Lohn des Partners und den Lohn der Schwiegermutter der 100 Euro beträgt da sie nur noch Stundenweise wegen starker Arthrose arbeiten kann, das Bürgergeld ca 970 Euro betragen soll. Im Bescheid des Jobcenters wird Ihr jedoch 250 Euro Lohn angerechnet und auch nur die Halbe Miete und Heizkosten übernommen, somit werden nur ca 580 Euro gezahlt. Das der angerechnet Lohn falsch ist ist definitiv so und man muss Einspruch einlegen. Aber warum wird nur die Halbe Miete bzw Heizkosten übernommen? Und wo kann man sich da genau hinwenden? Grundsicherung bekommt der Schwiegervater auch nicht da die Renter 36 Euro zu hoch ist. Aber 1500 für 2 Personen ist zu wenig und der Bürgergeld rechner zeigt einen Bedarf von 2000 Euro für 2 Personen an. Vielen Dank für Antworten
Erstantrag Bürgergeld mit Rentner als Partner
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- Offizieller Beitrag
Der Ehemann hat keinen Anspruch, da er Altersrenter ist. Das betrifft seinen kompletten Bedarf inclusive halber Miete. Außerdem reicht doch offenbar seine Rente dafür.
Aber 1500 für 2 Personen ist zu wenig
Kommt darauf an, wie hoch die Miete ist.
Rente als Lohn einzugeben ist z. B. schonmal falsch. Auf Lohn gibt es einen wesentlich höheren Freibetrag als auf Rente. Allein das verfälscht das Ergebnis im Rechner.
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Er hat 1000 Euro Rente. Und die Miete beträgt inkl Heizkosten 683 Euro. Es wird aber beim Jobcenter die Rente angerechnet. Wenn er doch kein Recht hat warum wird dann die Rente angerechnet? Entschuldigung für die blöden Fragen, aber wir kennen uns da null aus. Sind 1580 Euro nicht zu wenig für 2 Personen? Oder was kann man noch etwas anderes zusätzlich beantragen?
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Der Bedarf des Mannes beläuft sich auf Regelebedarf 506,00 € plus halbe Warmmiete von 341,50 € , in Summe 847,50 € davon 1000,00 € Rente abgezogen kann er seinen eigenen Bedarf im SGB X decken und hat noch 152,50 € übrig.
Die Frau hat den gleichen Bedarf von 506,00 € plus halbe Miete von 341,50 €, in Summe 847,50 € und davon werden die 152,50 € abgezogen.
Das macht dann 395,00 € Anspruch.
Das Arbeitseinkommen mal außer acht gelassen.
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- Offizieller Beitrag
Wenn er doch kein Recht hat warum wird dann die Rente angerechnet?
Weil sie trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft seid. Nur, dass er vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. Dadurch, dass er aber sowieso bedarfsdeckendes Einkommen hat, ist es dann nunmal so, dass das übersteigende Einkommen bei ihr angerechnet wird.