Zweite (schulische) Ausbildung als Erwachsener in Ehe mit Kind

  • Guten Tag,


    zu meiner Person:

    32 Jahre, verheiratet, meine Frau hat den Pflegegrad I, 1 Kind, Hauptverdiener, Spätdiagnose ADHS seit Sept´23, PostCovid. Ein Antrag auf Behinderung läuft da ADHS in DE als Behinderung zählt.

    Mein Plan ist zu August´24 mit einer schulischen Ausbildung in Vollzeit zu beginnen. Dies wäre meine zweite Ausbildung, die Erste zum Einzelhandelskaufmann beendete ich mit Anfang 20ig. Nun bin ich einige Jahre älter, mehr schlecht als recht durchs Arbeitsleben gekommen und seit der ADHS festellung im letzten Jahr mit einigen Erkenntnissen gesegnet warum vieles nicht in diesen Jahren nicht so geklappt hat wie ich dachte. Mein Arbeitsverhältnis ruht denn derzeit befinde ich mich im Krankengeld und auf einer Rehabilitationsmaßnahme. Nach einigen Gesprächen kam heraus das von der Klinik kein Bedarf gesehen wird eine neue Ausbildung zu unterstützen da meine damals gelernter Beruf (Einzelhandelskaufmann) stark nachgefragt ist und meine aktuelle Tätigkeit nur ruht. Ich mache mir auch wenig Illusionen das bei den nächsten Gesprächen etwas anderes rauskommt.

    Ich weiß das ich Anspruch auf Bafög habe und dieses vor dem Bürgergeld beantragt werden muss.

    Meine Frau arbeitet als Schulbegleitung in Teilzeit und mein Sohn ist in der Grundschule.

    Könnte ich bzw. meine Frau einen Härtefallantrag für Bürgergeld stellen? Denn das Bafög und das Gehalt meiner Frau alleine reichen nicht mal bei weitem um die Kosten zudecken. Da die Ausbildung nur in Vollzeit angeboten wird (kein Fernstudium, Abendschule oder in Teilzeit möglich) sehe ich gerade nur schwer irgendwie nebenbei noch einen Teilzeitjob nachzugehen um genug Einkommen zu erzielen.

    Ich hoffe mein Anliegen ist klar und verständlich.

    Liebe Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Dein quasi Umschulungswunsch wird von den Gesundheitsexperten nicht unterstützt, dort wird gesagt, dass der erlernte Beruf ausreichend und leidensgerecht ist. So verstehe ich deine Ausführungen.

    Dann passiert folgendes, wenn du durch Kündigung und nicht notwendige Zweitausbildung dich und deine Familie hilfebedürftig machen solltest: neben einer noch humanen Sanktion wird man Kostenersatz gem § 34 SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens prüfen. Und wenn sich der Sachverhalt so darstellt, dass es keinen wichtigen Grund für die Zweitausbildung gibt, kann man die gesamte Bürgergeldzahlung von dir zur Erstattung verlangen.

    Im Übrigen wird nicht jede Ausbildung mit Bafög gefördert. Was willst du denn machen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle,

    ich strebe die Ausbildung zum Ergotherapeuten an, schon seit einigen Jahren. Zum Thema Bafög habe ich einiges zusammengetragen und mit dem zuständigen Amt mehrere Gespräche geführt. Grundsätzlich würde diese Unterstützung gewährt werden (natürlich kann es auch anders kommen).
    Es gibt aus Sicht der Klinik keinen Grund warum ich die erlernte Tätigkeit (Einzelhandelskaufmann) nicht weiterverfolgen kann. Das zurück zur aktuellen Arbeitsstelle sieht man auf Dauer gefährdet. Ein Antrag auf Fallmanagement ist gestellt und am Laufen, es gibt also noch die Möglichkeit die Ausbildung über die DRV oder einen anderen Träger mitfinaziert zu bekommen.

    Allerdings verhält es sich so wenn der Fall eintritt das der Einzelhandelskaufmann nicht mehr aus zu üben währe auch der Ergotherapeut nicht in Frage kommen würde.

    Ich suche nur gerade nach Möglichkeiten zur Ausbildung wenn die Zusammenarbeit mit einem Träger nicht so zustande kommt.

    Mit dem Jobcenter habe ich bereits vorab Kontakt aufgenommen und werde versuchen nach der Reha ein direktes Gespräch zu führen. Am Telefon erhielt ich eine gegensätzliche Information zu deiner. In meinem Verständnis der Rechtslage sieht es aber genau so aus wie du meinst.

    Leider gibt es für die zweite Ausbildung keine Möglichkeit auf Stipendien und/oder keine Förderprogramme in meinem Bundesland, Region, Landkreis die ich aktivieren könnte bzw. ich bin nicht die Zielgruppe und ausgeschlossen. Es gibt bei mir in der Region sogar eine Klinik die den Ergotherapeuten als duale Ausbildung (mit Azubigehalt) anbietet, mit Bafög zusammen wäre das allerdings immer noch nicht genug (leider).

    Liebe Grüße,

    Hufi

  • Guten Abend,

    ich kann deine Situation in etwa Verstehen. Muss aber sagen Turtle 1972 hat hier leider recht. Leider wird das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit als Kostenträger für dich zuständig sein. Es nützt nichts wenn die Finanzierung aus Unterschiedliche Töpfe kommen und immer die Selben Sachbearbeiter über die Leistungen entscheiden. Bei mir ist es seit mehr als 10 Jahre der gleiche Sachbearbeiter der alle meine Anträge zum Nachholen eines Berufsabschluss abgelehnt hat. Aktuell versucht der Sachbearbeiter Druck auszuüben damit ich die Abendrealschule abbreche.

    gelöscht by Mod. Anleitung zum Betrug

    Für mich ist es schwer beruflich Fuß zu fassen da ich über 2 Jahrzehnte als Arbeitsunfähig eingestuft wurde. Grund hierfür ist ein falsches Gutachten gewesen was nach erstellt wurde dass ich geistig Behindert wäre. Auch zum Thema Gutachten solltest du vorsichtig sein. Man bekommt schnell eine Diagnose einer geistigen oder Psychischen Behinderung unterstellt.