Guten Tag,
zu meiner Person:
32 Jahre, verheiratet, meine Frau hat den Pflegegrad I, 1 Kind, Hauptverdiener, Spätdiagnose ADHS seit Sept´23, PostCovid. Ein Antrag auf Behinderung läuft da ADHS in DE als Behinderung zählt.
Mein Plan ist zu August´24 mit einer schulischen Ausbildung in Vollzeit zu beginnen. Dies wäre meine zweite Ausbildung, die Erste zum Einzelhandelskaufmann beendete ich mit Anfang 20ig. Nun bin ich einige Jahre älter, mehr schlecht als recht durchs Arbeitsleben gekommen und seit der ADHS festellung im letzten Jahr mit einigen Erkenntnissen gesegnet warum vieles nicht in diesen Jahren nicht so geklappt hat wie ich dachte. Mein Arbeitsverhältnis ruht denn derzeit befinde ich mich im Krankengeld und auf einer Rehabilitationsmaßnahme. Nach einigen Gesprächen kam heraus das von der Klinik kein Bedarf gesehen wird eine neue Ausbildung zu unterstützen da meine damals gelernter Beruf (Einzelhandelskaufmann) stark nachgefragt ist und meine aktuelle Tätigkeit nur ruht. Ich mache mir auch wenig Illusionen das bei den nächsten Gesprächen etwas anderes rauskommt.
Ich weiß das ich Anspruch auf Bafög habe und dieses vor dem Bürgergeld beantragt werden muss.
Meine Frau arbeitet als Schulbegleitung in Teilzeit und mein Sohn ist in der Grundschule.
Könnte ich bzw. meine Frau einen Härtefallantrag für Bürgergeld stellen? Denn das Bafög und das Gehalt meiner Frau alleine reichen nicht mal bei weitem um die Kosten zudecken. Da die Ausbildung nur in Vollzeit angeboten wird (kein Fernstudium, Abendschule oder in Teilzeit möglich) sehe ich gerade nur schwer irgendwie nebenbei noch einen Teilzeitjob nachzugehen um genug Einkommen zu erzielen.
Ich hoffe mein Anliegen ist klar und verständlich.
Liebe Grüße.