Hallo.
Ich war bis Ende Januar 2024 im Bürgergeldbezug. Ordnungsgemäß abgemeldet beim Amt wegen Arbeitsaufnahme ab 1.2.
Im August diesen Jahres bekomme ich die Betriebskostenabrechnung meines Vermieters.
Ist es korrekt, da dass Jobcenter sich spätestens da nochmal melden wird bei mir, um zu prüfen, ob Sie quasi für meine Unterkunft zuviel gezahlt haben und dementsprechend, sofern Guthaben bestehen sollte, dies anteilig zurückfordern werden?