Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich beziehe Bürgergeld. Paralell zum Antrag auf Bürgergeld wurde damals gleich ein ärztliches Gutachten über meine Erwerbsfähihkeit eingeleitet.
Wichtig: Bin und war die ganze Zeit krankgeschrieben (Depressionen und Burnout plus diverse körperliche Gebrechen) erst einmal bis April mit der nahezu sicheren weiteren Krankschreibung.
Diese Woche wurde ich ins JC eingeladen zur Auswertung des ärztliches Gutachten. Ergebins ist, das ich nicht erwerbsfähig bin und das für mindeten 6 Monate.
Die SB hat mir sofort eröffnet das das JC nun nicht mehr für mich zuständig ist und da ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Beiträge
bezahlt habe, jetzt das Amt für Soziales (Hilfe zum Lebensunterhalt) zuständig ist.
Als Deadline wurde von der SB der 31.03.24 gesetzt (leztzer Tag Bürgergeld) Soll in der Zeit bis 15.03. einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Amt für Sozieles stellen.
Ich habe nun im Internet gelesen, das bei einer bestehenden Krankschreibung (Psychiater wegen Depressionen), man nicht in eine anderen Behörde "abgeschoben" werden kann. Der wortlaut war ungefähr: So lange man vom Arzt krankgeschrieben ist, kann dich das JC nicht "weiterreichen", da das Gutachten nur die Erwerbsfähigkeit beurteilt und nicht die aktuelle Arbeitsfähigkeit.
Stimmt das, das das JC mich noch solange "behalten" muss, bis ich zumindest wieder gesund geschrienen bin? Wenn ja, nach welchen Paragraphen wäre das? Müsste ja dann zum "Kündigungsschreiben" vom JC in den Widerspruch gehen.
Vielen Dank schon mal für eurer Hilfe!