Kindergeldnachzahlung wird als Zufluss angerechnet

  • Ich habe eine Kindergeldnachzahlung erhalten. In diesem Zeitraum hatte das Amt mir das Kindergeld bereits angerechnet.

    Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.

    Um das alles zahlen zu können, hatte Familie mir ein Darlehen gezahlt.

    Als nun die Nachzahlung endlich kam, habe ich umgehend, im gleichen Monat, von dieser Nachzahlung das Darlehen zurückgezahlt.

    Trotzdem zieht das Amt mir nun den Betrag als Zufluss-Einkommen ab.

    Ist das rechtens?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Kindergeld gehört Dir, sofern es vorher leistungsmindernd berücksichtigt wurde.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Kindergeld gehört Dir, sofern es vorher leistungsmindernd berücksichtigt wurde.

    Das sehe ich anders. Es zählt das Zuflussprinzip, daher ist die Nachzahlung, wahrscheinlich verteilt auf 6 Monate, anzurechnen. Wenn in Monaten, in denen kein Kindergeld geflossen ist, dieses trotzdem angerechnet wurde, dann sind die Leistungen in diesen Monaten falsch berechnet und hier müsste ggf. per Überprüfungsantrag eine Nachzahlung von Bürgergeld erwirkt werden.


    Mein Kind wurde privat beschult. Hier musste ich auch hälftigem Kindergeld zuzahlen.

    Was hat Schulgeld mit Kindergeld zu tun? Diese unnötigen Ausgaben für eine Privatschule sind sowieso unbeachtlich. Es gibt hinreichend kostenfreie staatliche Schulen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich anders. Es zählt das Zuflussprinzip, daher ist die Nachzahlung, wahrscheinlich verteilt auf 6 Monate, anzurechnen. Wenn in Monaten, in denen kein Kindergeld geflossen ist, dieses trotzdem angerechnet wurde, dann sind die Leistungen in diesen Monaten falsch berechnet und hier müsste ggf. per Überprüfungsantrag eine Nachzahlung von Bürgergeld erwirkt werden.

    Okay, führt aber zum selben Ergebnis...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

    • Offizieller Beitrag

    Jein... Nur bei identischem Zeitraum, wenn die Jahresfrist für den 44 SGB X nicht überschritten wurde und wenn wirklich Kindergeld ohne Zufluss berücksichtigt wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1. mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.

    Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.

    Zeitgleich hat das Amt das Kindergeld monatlich angerechnet.

    Da sich die Schule Zeit ließ mit der Schulbescheinigung und dann die kindergeldkasse ewig mit der Nachzahlung kam es zu der Situation.

    In der Situation habe ich mir Geld leihen müssen, da mir 1) das Kindergeld ja fehlte und 2) ich mich halbes Kindergeld ans Jugendamt zahlen musste.

    Nun ging im Dezember die Nachzahlung ein und ich habe es am nächsten Tag weitergeleitet mit „Rückzahlung Darlehen“ s an n die Personen die uns in der Zeit geholfen haben.

    Das Amt hat mich nun im Januar mit Bescheiden bombardiert.

    Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben. Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).

    Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€

    • Offizieller Beitrag

    mein Kind wurde nach Paragraph 35a beschult. Wegen einer seelischen Behinderung. Das war nun einmal eine Privatschule.


    Die Kosten hat das Jugebdamt übernommen ich musste mich aber mit hälftigem Kindergeld beteiligen.

    Das ändert letztlich nichts am Zufluss und damit an der Berücksichtigung als Einkommen.


    Ua haben sie für 6 Monate neue Bescheide erstellt, wo sie das Kindergeld aus der Berechnung rausgenommen haben

    Also hat es von Amts wegen bereits eine Überprüfung gemacht.

    Hattest du damals mitgeteilt, dass Kindergeld eingestellt wurde? Warum bist du denn nie gegen die Anrechnung des Kindergeldes in Widerspruch gegangen, wenn euch ca. 250 Euro im Monat gefehlt haben? Warum war das Kindergeld überhaupt aufgehoben worden? Bis ein Kind 18 wird, ist das normalerweise nicht der Fall.

    Trotzdem bleibt eine Überzahlung übrig (die Nachzahlung waren aber zb auch 7 Monate).

    Fehlt da noch ein Monat Überprüfung oder hat das Jobcenter vielleicht doch in einem Monat kein Kindergeld angerechnet gehabt?

    Und ich soll auch nicht nur 250€ zurückzahlen sondern fast 500€

    Zur Höhe kann man ohne die ganzen Bescheide eh nichts sagen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Meine Frage ist: Hat man Chancen dem Zuflussprinzip zu entgehen? Da es ja kein Zufluss war.

    Das Amt hatte das Kindergeld angerechnet. Ich habe es erst jetzt von der Kindergeldkasse nachgezahlt bekommen.

    Als das Geld auf dem Konto einging, habe ich es direkt an die Person überwiesen, von der ich es mir geliehen hatte.

    Im Text steht auch : Rückzahlung Darlehen.

    Also möchte ich versuchen dem Amt klar zu machen, dass es KEIN Zufluss war. Da ich es direkt an die Person weitergeleitet habe, die mir das Geld vorgestreckt hat.

    Ich habe jetzt selbst weiter gegoogelt und es gibt dazu unterschiedliche Aussagen.

    Das ganze drum herum, warum ging mein Kind auf eine Privatschule, warum wurde das Kindergeld nachgezahlt… all das hat ja gar nichts mit meiner Frage zu tun.

    Falls Du zu meiner Frage Wissen hast, wäre es echt freundlich, wenn Du mir hier weiterhilfst.

    Wenn Du dazu nichts genaueres weißt, dann wird es mir nicht helfen, wenn ich mich erklären soll, warum mein Kind nicht auf einer öffentlichen Schule war etc

    Danke Dir.

  • Es ist ein Zufluss. Du warst ja in der Lage das Geld weiterzuleiten. Kein Zufluss wäre es wenn du es nicht erhalten hättest. Hast du aber. Daher ist und bleibt es Zufluss.

    Da kommst nicht dran vorbei.

    Das das Kindergeld in der Vergangenheit angerechnet wurde in der Berechnung ist ein ganz anderes Thema. Das wurde aber oben schon ausgeführt.

    Was aber durchgängig in der Rechtsprechung vertreten wird ist, dass die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes immer Vorrang hat vor der Tilgung von Schulden.