Hallo,
ich bin vor 2 Jahren umgezogen. Das Jobcenter übernahm die alte Kaltmiete von 220 Euro und die 35 Euro nebenkosten für die alte Wohnung komplett.
Seit meinem Umzug zahle ich eine Kaltmiete von 250 Euro und 60 Euro Nebenkosten. Die 55 Euro differenz muss ich selber aus meinem Regelsatz bezahlen.
Letzte Woche bekam ich meine Jahresabrechnung von den Stadtwerken und bekomme eine Rückzahlung von 300 Euro.
Da ich einen Teil der KDU selber bezahle stellt sich mir jetzt die Frage ob das Jobcenter den vollen betrag von mir einfordern kann, oder ob ich Anspruch auf zumindest einen Teil des Guthabens habe.
Es ist leider nicht genau ersichtlich wie sich die 300 Euro aus Strom und Gas zusammensetzen, das lässt sich aber sicher bei den Statdwerken erfragen falls notwendig.
Vielen Dank für eure Zeit