Ich habe zwei Kinder, an die ich jeden Monat Kindesunterhalt bezahlen muss, weil sie bei ihrer Mutter wohnen. Ich muss ab März Bürgergeld beantragen und frage mich, ob die geleisteten Beiträge mein aktuelles Einkommen mindern und dadurch den Bedarfsanspruch erhöhen würden. Weiß jemand, ob der bezahlte Unterhalt beim Bürgergelt Einkommensmindernd wirkt?
mindert der geleistete Kindesunterhalt das Einkommen?
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Wenn es titulierter Unterhalt ist, dann ja. § 11b Abs. 1 Nr. 7 SGB II:
§ 11 Absatz 1 Nr 7 SGB II:
Vom Einkommen abzusetzen sind Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
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Vielen Dank für die Antwort. Ja, beide sind tituliert.