Reparaturkostenübernahme bei Schaden im Eigenheim

  • Hallo, ich beziehe Bürgergeld und wohne in einem alten Haus das mir gehört. Nun ist mir durch eine umfallende Leiter das Waschbecken im Bad zerbrochen. Ein neues Waschbecken inkl. Montage kann ich mir nicht leisten, ist aber dringend erforderlich. Gibt es die Möglichkeit der teilweisen oder kompletten Kostenübernahme ?

    Vielen Dank im Voraus

  • M.M. könnte in deinem Fall der § 22 Abs. 2 SGB 2 angewendet werden:

    "(2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll."

  • Das maßgebliche Wort ist dabei aber "unabweisbar".

    Ist das das einzige Waschbecken bzw die einzige Möglichkeit die für eine entsprechende Verwendung vorhaben ist?

    Zähneputzen z.B. könnte man auch in der Küche am Spülbecken.

  • Könnte man, ich persönlich finde es unhygienisch. Ein funktionierendes Waschbecken im Badezimmer ist m. E. ein Mindeststandard einer Wohnung. Deshalb sollten die Kosten für ein einfaches schlichtes Waschbecken übernommen werden.

  • Sollte nur als Denkanstoß sein worauf es unter Umständen ankommen kann. Und eine kaputte Heizung im Winter ist doch wohl eher unabweisbar als ein Waschbecken. Oder?

    Was ist daran unhygienisch? Ansichtssache