Ich frage für einen Freund, der eine sehr kleinen Rente bezieht und daher zusätzlich Grundsicherung erhält. Es ist davon auszugehen, dass er in den nächsten Jahren einen größeren Betrag erbt, vielleicht 100.000 Euro. Mit diesem Erbe könnte er auf die Grundsicherung verzichten und von der kleinen Rente plus Erbe leben. Dieses Erbe reicht wahrscheinlich nicht bis zum Tod des Freundes, so dass er irgendwann wieder Grundicherung beantragen müsste.
Gibt es konkrete Vorgaben, wie er sich dieses Erbe einzuteilen hat?
Da er in der Vergangenheit immer mal wieder von Freunden unterstützt wurde, würde er diesen gerne etwas von dem ererbten Geld zukommen lassen, quasi zurückgeben. Geht das?